Frage: Kitagebühr obwohl geschlossen???

Hallo, unser Kindergarten schließt während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels komplett und trotzdem sollen wir die volle Gebühr zahlen. Ich würde ja nicht mal was sagen, wenn wir wenigstens eine Alternative hätten. Wir wohnen in einem Ort der vom Tourismus lebt und wir müssen für diese Zeit zusehen, wo wir unser Kind unterbringen können. In meinen Augen soll ich für eine Leistung zahlen die nicht erbracht wird. Haben wir denn eine Chance, wenn wir diesmal Einspruch machen und nicht die volle Gebühr zahlen, sondern nur anteilig. Wie ist das in anderen Kitas geregelt, gibt es da so eine Art Notfallgruppen? Danke.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 13:09



Antwort auf: Kitagebühr obwohl geschlossen???

Hallo, zahlen müssen Sie. Unser KiGa hat einen Partner, wo die Kinder hinkönnen. Fragen Sie doch mal. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2010



Antwort auf: Kitagebühr obwohl geschlossen???

Die sind allerdings jetzt "schlauer" geworden und haben das auf 11 Monate umgelegt. Für "notfallgruppen" bezahlen wir in den Sommerferien zusätzlich zu den Gebühren. LG Peeka, die mit der Stadverwatlung auch hadert... bei uns ist es sogar so, daß es 3 von der Gemeinde geführte Kitas gibt. Und man höre und Staune 2 von denen Rechnen unteschiedlich ab. nach Rücksprache mit dem Bürgermeister meinte dieser, das liegt im Ermessen der Kitaleitung und am Bedarf was die Eltern benötigen. HALLO????? Geht es noch... unsere Kita Leiterin sagt von vorne herein NEIN ... ergo es wird kein Bedarf ermittelt. Auch dieses teilte ich dem Bürgermeister mit und erwähnte auch noch andere Eltern, die sich beschwert haben... Tja der "billigere" Kita ist überfüllt. Bei 20 Euro im MOnat ist das heftig finde ich. LG Peeka, deren Freundin mit GLEICHEM Bedarf wie ich ca. 20 Euro mehr zahlt wie ich.... und nein, hier geht es nciht nacht Gehaltsstufen

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 14:06



Antwort auf: Kitagebühr obwohl geschlossen???

In unserem Kitavertrag steht drin, dass die Kita an 24 Tagen im Jahr schließen darf (z. B. Sommerschließzeit, Weihnachten, Fortbildungen etc.). Während dieser Tage kann das Kind in einer anderen Kita des Trägers notbetreut werden (Betreuungsnotwendigkeit muss nachgewiesen werden). Einen finanziellen Ausgleich gibt es nicht. Auch muss das Essensgeld durchgehend gezahlt werden, da es eine Pauschale ist.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 18:11