guten tag frau bader, die kita gebühren richten sich ja nach dem einkommen der eltern. manches einkommen wird angerechnet, anderes nicht. wie verhält es sich mit leistungen nach dem oeg i.v. mit dem bvg, konkret grundrente, ausgleichsrente und berufsschadensausgleich, die von einer alleinerziehenden berenteten mutter bezogen werden, deren kind in die kita gehen soll? diese leistungen sind steuerfrei. bedeutet das, dass sie auch für die berechnung des kita beitrags nicht herangezogen werden dürfen? die em-rente der drv wird berücksichtigt, das steht eindeutig auf der seite des jugendamtes. danke.
von Snief am 15.07.2017, 12:31