Frage: Kita-Weg

Sehr geehrte Frau Bader, gibt es einen maximal zulässigen Kita-Weg? Hier bewirbt man sich über ein Kitaprotal, das öfter freie Plätze hat, die es aber offiziell gar nicht gibt, wenn man in den Kitas anruft. Ich habe auch eine Reservierung über dieses online-Portal. Die Leiterin meint, es könne gar nicht sein. Ich habe einen ganzen Stapel solcher Reservierungen, weil irgendwas mit dem Portal nicht stimmt. Kann ich die einklagen? Ich arbeite 42 h, mein Freund hat eine 40-Stunden-Woche, studiert aber zur Zeit. Eine Kita, die eine Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt ist, kann ich einfach nicht zeitnah erreichen. Ich weiß nicht, wie ich das tun soll. 9 h Arbeit und morgens und nachmittags jeweils 2 h fahren funktioniert nicht. Mein Freund ist frischer Epileptiker und darf nicht Auto fahren. Jemand anderen, der sie permanent bringen oder holen könnte, habe ich nicht. Die Stadt meint, wenn ich den Platz nicht nehme, hätte ich Pech. Stimmt das? Wir sind Anfang 2017 erst wieder in die Stadt gezogen. Ich bekam keine Platz für meine damals Einjährige, alleinerziehend. Für den Kindergarten durfte ich sie noch nicht anmelden. Nach einem halben Jahr Harz IV fand ich eine private Betreuung, die mit 1000 € im Monat zwar für den Aufwand günstig, aber letzten Endes doch zu teuer war. Mein Chef droht mir mit Kündigung, weil die Betreuerin natürlich auch 6 Wochen Urlaub hat, in denen ich meinen Urlaub legen musste und wenn sie krank ist, auch ich Probleme habe arbeiten zu gehen. Er hat es toleriert, dass ich eben von 16 bis 5 Uhr nachts kam, als ich eine berufstätige Freundin hatte, die die Kleine nach ihrer Arbeit nehmen konnte. Es ist verständlich, dass es ihm recht, wenn es jetzt heißt, bis 2022 wären alle Plätze belegt. Da mir jetzt auch mit 3 ein Kindergartenplatz in der Nähe verwehrt wird, weil alles für Kinder reserviert ist, die schon einen Krippenplatz haben und deren Eltern zum Teil nicht einmal berufstätig sind, reicht es mir. Die Kleine möchte auch mal soziale Kontakte knüpfen. Es gibt keine Wartelisten, ich soll vorbeikommen in der Zeit an bestimmten Wochentagen zwischen 9 und 10 Uhr, was auch schlecht geht. Da bleibt nur, kündigen lassen und bis sie in die Schule geht Harz IV. Das ist doch irre. Mein Chef will mich auch nicht in Teilzeit arbeiten lassen, abgesehen davon, hätte ich dann weniger Einkommen als Harz IV, wenn ich die Kitakosten mit Fahrgeld einberechne. Ist das alles so rechtlich gedacht? Danke

von Äpfelchen am 11.09.2018, 10:57



Antwort auf: Kita-Weg

Hallo, Frage ist, was zumutbar. Das ist ein auszulegender Rechtsbegriff, da im gesetz nichts genaueres steht. Es gibt 2 Urteile: 30 min und 5 km. Ist es mehr würde ich klagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2018



Antwort auf: Kita-Weg

Hallo! In welchem Bundesland wohnt ihr denn? In RLP hat man zu dem Bundesrecht z.B. noch zusätzliche Ansprüche aus Landesrecht. Wenn die Plätze so eng sind, dann ist m.W. die Strategie, sich nicht mit H4 zufrieden zu geben, sondern Schadensersatz für entgangenen Bruttolohn etc geltend zu machen, ggf bis zur Klage. In Berlin bekommen so die berufstätigen und klagewilligen Akademiker Plätze - denn sonst wird es für die Stadt richtig teuer. Den Anspruch auf den Betreuungsplatz hat dein Kind gegenüber der Stadt/Gemeinde, klagen muss man gegen die zuständige Jugendfuersorge (z.B. das Jugendamt des Landkreises). In Aachen haben aber neulich Eltern ein Verfahren gewonnen, weil die Betreuungszeiten der Kita nicht zur Arbeitszeit der Eltern passten. Es gibt da auch Grundsätze, dass die Berufstätigkeit ermöglicht werden soll und Berufstätige und insbesondere berufstätige Alleinerziehende bei der Platzvergabe zu bevorzugen sind. Allerdings wird dafür ja dann kein Kind wieder aus seiner Kita geworfen. Mit einem eventuell nicht funktionierenden Onlineportal würde ich mich nicht abspeisen lassen, sondern einen entsprechenden Brief an Stadt sowie Jugendfuersorge (Einschreiben mit Rückschein oder Quittung bei eigener Übergabe) schicken, in denen du die Ansprüche deines Kindes sowie deiner Bedürfnisse geltend machst.

von drosera am 11.09.2018, 14:04



Antwort auf: Kita-Weg

Hallo, danke für die Antwort. Wir wohnen in Magdeburg, in Sachsen-Anhalt. Leider haben sie mich hier ausgelacht, als ich klagen wollte. Das Jugendamt blockt direkt ab, ich hätte ja einen Platz bekommen, der war sogar 80 min weit weg. Auf einen normalen Platz hätte ich keine Chance, hieß es vom Jugendamt. Ich hätte mich zu spät gekümmert, es hätte nach der Geburt geschehen müssen. Dass es dadurch nicht mehr Plätze gibt und ich nicht plante, alleinerziehend in einem anderen Bundesland doch wieder zurück zu gehen, war denen egal. Das Problem ist, dass es keine schriftlichen Ablehnungen gibt. Die Rechtsberatung meinte, ich solle mir die Ablehnung schriftlich geben lassen. Die bekam ich aber nicht. Über 300 Plätze fehlen, das ist bekannt und steht immer in der Zeitung. Trotzdem wurde ich beim Harz IV bekürzt, weil ich ja ein Jobangebot hatte, meinen alten Job in der alten Stadt dafür gekündigt hatte und dann nicht antreten konnte, weil kein Kita-Platz da war. Mein Chef und der Dekan schalteten sich ein, weil ursprünglich ein Platz in der Unikita versprochen wurde, leider kein Erfolg, trotz Akademikerdaseins und laufendem Forschungsprojekt. Ich wurde gezwungen, mich vom Jobcenter aus in anderen Städten zu bewerben. Wie sollte ich dort zu Vorstellungsgesprächen, ohne Kinderbetreuung? Das war ein Scheiß. Also irgendwann privat, in der Hoffnung, dann mit 3 einen Kindergartenplatz zu bekommen. Und nun... Ich überlege nun tatsächlich wegzuziehen. Aber wieder die Kleine entwurzeln, kein soziales Umfeld und nur Hoffnung, dass es woanders besser wird.

von Äpfelchen am 11.09.2018, 16:09



Antwort auf: Kita-Weg

Zumutbare Fahrzeit zur Kita Bereits 2013 entschied das VG München, dass eine Wegstrecke von täglich 30 Minuten zur Kita mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Geklagt hatten die Eltern eines knapp 13 Monate alten Kindes. Ihr Kind hatte unstreitig Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung nach § 24 Abs. 2 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Stadt München hatte der Familie für ihr Kind tatsächlich Betreuungsplätze in Kindertagesstätten angeboten. Die waren jedoch von der elterlichen Wohnung und den Arbeitsstellen der Eltern deutlich entfernt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauerte die Fahrt jeweils ca. 30 Minuten. Das sei zu lang, fanden die Eltern und klagten auf Zuweisung eines Platzes bei einer näher gelegenen städtischen oder freigemeinnützigen Kindertagesstätte. Der Weg von 30 Minuten ist noch zumutbar, entschieden dagegen die Verwaltungsrichter. So könnten sich in diesem Fall beide berufstätige Eltern auch abwechseln und so den zeitlichen Aufwand individuell verteilen. (VG München, Urteil v. 18.09.2013, Az.: M 18 K 13.2256)

von peekaboo am 12.09.2018, 11:20



Antwort auf: Kita-Weg

Danke dir, ich persönlich finde 30 min viel, wenn man bedenkt, dass man sie 4 x fährt, aber sogar damit wäre uns sehr geholfen. 2 h sind immerhin doch viel weniger als 4 h jeden Tag. Leider meint das Jugendamt hier, dass es sowas in Magdeburg nicht gäbe. Eine der Damen war auch sehr nett und meinte, wie furchtbar es doch sei, dass es viele nette Chefs inzwischen gäbe, dich auch eigentliche Schichtjobs, zu Stellen mit festen Arbeitszeiten für alleinerziehende Mütter machen würden, aber leider oft keine Möglichkeit der Kinderbetreuung vorhanden sei hier. Ich finde das alles verrückt und frage mich, ob ich beim Klagen nun doch eine Chance hätte. Danke euch

von Äpfelchen am 12.09.2018, 22:10



Antwort auf: Kita-Weg

Ich drücke euch die Daumen. Wen ihr eine Rechtsschutzversicherung habt die das abdeckt, würde ich auf jeden Fall den Klageweg gehen. Hilft euch dann nicht sofort, aber mit Glück und Recht habt ihr einen Erfolg und vor allen können dann andere Eltern davon profitieren.

von Felica am 13.09.2018, 07:28



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