Sehr geehrte Frau Baader, ist es zulässig Arbeitnehmerinnen in Teilzeit (15Std) über 6 Monate lang Urlaub zu verwehren, weil eine andere Kollegin in Elternzeit ist? Der Urlaub wäre z.B. zur Betreuung der Kinder in der betreuungsfreien Zeit zwischen Kindergartenschließungszeit und Einschulung notwendig. Hier ist es so ungünstig gelegt, dass das 3 Wochen sind. Woran wird die Notlage bei einem Urlaubsverbot gemessen (befürchteter oder gemessener finanzieller Verlust)? Eine andere Frage wäre, ob mein Arbeitgeber es ablehnen darf, wenn ich eine Mutter-Kind-Kur in Anspruch nehmen möchte. Wann muss ich das mitteilen? Bei Antragstellung oder bei Genehmigung? Mit Dank und Gruß Elisa-Lotta
von Elisa-Lotta am 01.03.2014, 06:02