Frage: Kita Pflicht

Gut gut,wo genau im SGB II finde ich diese Regelung, sprich, Kita ein Muss, sonst Kürzungen..?

von Glashaus am 11.09.2019, 08:37



Antwort auf: Kita Pflicht

Hallo, Sie müssen es von der anderen Seite betrachten. Niemand kann Sie zwingen, Ihr Kind in den Kindergarten zu geben. Aber niemand außer Ihnen selbst ist grundsätzlich erst einmal dazu verpflichtet, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Wenn Sie also staatliche Hilfe begehren, müssen Sie tatsächlich nachweisen, dass Sie alles selber tun, um aus der misslichen Situation herauszukommen. Das können Sie aber nicht, wenn Sie selber ein Kind betreuen. Wie ich Ihnen schon geschrieben hatte: Dann müssen Sie auf die staatlichen Leistungen verzichten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2019



Antwort auf: Kita Pflicht

Es gibt keine Kita-Pflicht. Aber es gibt die Pflicht, sich so weit es geht selber zu ernähren. Wenn man keinen Sponsor und kein Vermögen hat, ist es dafür notwendig, sich einen Job zu suchen. Und dieser wiederum erfordert eine Kinderbetreuung, wenn man die Kinder nicht in den Keller sperren will. Wenn Du jemanden (Mann, Oma, Opa, Tante, Onkel, Freundin) hast, der/die Dein Kind betreut, wenn Du plötzlich einen Job findest, reicht das. Der-/diejenige sollte das nur schriftlich bestätigen.

von Strudelteigteilchen am 11.09.2019, 08:45



Antwort auf: Kita Pflicht

Ab dem ersten Geburtstag hat man einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, ab dem 3ten einen Anspruch auf einen KiGa-Platz. Spätestens ab diesem sieht der Gesetzgeber die Eltern auch in der Pflicht alles zu unternehmen damit man keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Will man da nicht mitmachen weil man sein Kind nicht betreuen lassen will, hat man eben mit Sanktionen zu rechnen. Da der Platz im Zweifel auch einklagbar ist, kann da das Amt durchaus Druck machen.

von Felica am 11.09.2019, 09:00



Antwort auf: Kita Pflicht

Es gibt keine Pflicht. Wenn man aber Leistungen von Staat bezieht muss man alles dafür tun diese Situation zu ändern. Wer 3 Jahre zu Hause bleiben will muss es sich leisten können und nicht auf Kosten anderer leben. Man muss bei Leistungsbezug dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen das geht nur wenn die Betreuung des Kindes klar ist. Das kann Kiga,Tagesmutter oder sonst was sein.

von kati1976 am 11.09.2019, 10:23



Antwort auf: Kita Pflicht

Es ist doch im Grund ganz einfach - du willst mit deinem Kind zuhause bleiben, kann ich verstehen. Dann tue das und verzichte auf staatliche Leistungen und schon hast du deine Ruhe! Aber ewig auf Kosten von Vater Staat daheim bleiben geht nun einmal nicht. Kannst froh sein, dass nicht schon vor 2 Jahren Druck gemacht wurde. Jedes Kind hat ab dem 1. Geburtstag nämlich Anspruch auf einen KiGA-Platz und du somit Zeit zum arbeiten.

von KielSprotte am 11.09.2019, 10:30



Antwort auf: Kita Pflicht

Es gibt die Kürzungen/Streichungen nicht, weil dein Kind nicht in die Kita geht. Die Kürzungen oder Streichungen der Sozialleistungen gibt es, weil du nicht arbeiten gehst obwohl du könntest. Die Kinderbetreuung kann nämlich auf Grund des Rechtsanspruches auf Betreuung kein Grund sein, nicht arbeiten gehen zu können.

von cube am 11.09.2019, 12:50



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