Frage: Kita Eingewöhnung

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.7.16 nach etwas mehr als 12 Monaten und ich müsste am 1.8. wieder arbeiten gehen (unbefristete Festanstellung). Ich habe jetzt eine Zusage von meiner Wunschkita bekommen aber erst zu Mitte August anstatt wie geplant zum 1.7.. Ich müsste also meine Elternzeit um 6 Wochen verlängern bis Mitte September (4 Wochen Kita-Eingewöhnungszeit miteinberechnet). Zu welcher Vorgehensweise raten Sie mir? Brauche ich die Zustimmung meines Arbeitgebers für die Verlängerung der EZ oder kann ich aufgrund der Kita-Zusage zu einem späteren Zeitpunkt diese einfach einreichen? Mal angenommen mein AG verweigert die EZ-Verlängerung, muss er mich dann für die Stunden der Kita-Eingewöhnung freistellen und/oder muss ich diese Stunden nacharbeiten? Danke und LG. Franzi

Mitglied inaktiv - 31.01.2016, 11:08



Antwort auf: Kita Eingewöhnung

Hallo, Sie haben leider weder ein Anspruch auf Verlängerung noch auf Freistellung. Deshalb ganz wichtig: Reden Sie mit dem Arbeitgeber! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Kita Eingewöhnung

Wann ist Dein Kind geboren? Vor Juli 2015 oder noch im Juli? Im Zweifel einfach mal reden, vielleicht ist er ja einverstanden? Freistellen muss Dein AG Dich sicher nicht für die Eingewöhnung. Die Betreuung ist Dein Problem, nicht seine. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 31.01.2016, 20:23



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