Kita Anspruch ganztagsplatz/teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kita Anspruch ganztagsplatz/teilzeit

Hallo, ich brauche Ihre Hilfe. Wir leben in Rheinland Pfalz. Ich bin schwanger mit meinem drittem Kind. Der Entbindungstag soll der 30.1.2017 sein. Meine große Tochter geht ganztags in die Kita. Ab 1.2.2017 habe ich einen Platz für meine kleine Tochter sie ist 2. Nun ist es so,das ich für die kleine Tochter wohl Einen teilzeitplatz bekomme. Die große kann den ganztagsplatz wohl behalten. Ich erachte es als Unglücklich, wenn ich um 12 die eine abhole und um 16 Uhr die andere. Nun habe ich Angst mit der Kita Leitung zu sprechen, ob es die möglichkeit gibt beide Kinder wenigstensbis 15 Uhr in die Kita zu lassen. Gibt es da irgendwas rechtliches? Kann ich mich auf die soziale Dringlichkeit berufen? Welche Möglichkeiten habe ich? Und wie erkläre ich meinem Arbeitgeber, dass ich wieder schwanger bin? Wann bin ich verpflichtet, dem AG über meine Schwangerschaft zu informieren. Ich hoffe auf baldige Antwort, vielen Dank.

von Mummy2be_III am 15.06.2016, 22:05



Antwort auf: Kita Anspruch ganztagsplatz/teilzeit

Hallo, aus meiner Sicht müssten Sie beide Kinder bereits um zwölf abholen. rechtlich haben Sie ein Anspruch auf eine Halbtagsbetreuung, wenn kein höherer Bedarf da ist. Wenn sie zuhause sind, weil sie ein weiteres Kind bekommen, ist kein Bedarf da. Dann können Sie den Platz nur dann bekommen, wenn es nicht andere gibt, die wirklich brauchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2016



Antwort auf: Kita Anspruch ganztagsplatz/teilzeit

Du hast einen Anspruch auf 4 Stunden pro Kind. Den Ganztagsplatz zu blockieren ist schon fragwürdig, oder gibt es bei Euch mehr Plätze als Kinder ? Soziale Dringlichkeit ? Was meinst Du damit ? Für weitere sozialen Kontakte sind die Eltern zuständig und nicht der Staat. Der Elternanteil deckt hier 33% der tatsächlichen Kosten des Platzes. Du bist doch Zuhause und hättest am Vormittag die beiden Großen aus dem Haus.

von Sternenschnuppe am 15.06.2016, 22:48



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