Hallo, ich brauche Ihre Hilfe. Wir leben in Rheinland Pfalz. Ich bin schwanger mit meinem drittem Kind. Der Entbindungstag soll der 30.1.2017 sein. Meine große Tochter geht ganztags in die Kita. Ab 1.2.2017 habe ich einen Platz für meine kleine Tochter sie ist 2. Nun ist es so,das ich für die kleine Tochter wohl Einen teilzeitplatz bekomme. Die große kann den ganztagsplatz wohl behalten. Ich erachte es als Unglücklich, wenn ich um 12 die eine abhole und um 16 Uhr die andere. Nun habe ich Angst mit der Kita Leitung zu sprechen, ob es die möglichkeit gibt beide Kinder wenigstensbis 15 Uhr in die Kita zu lassen. Gibt es da irgendwas rechtliches? Kann ich mich auf die soziale Dringlichkeit berufen? Welche Möglichkeiten habe ich? Und wie erkläre ich meinem Arbeitgeber, dass ich wieder schwanger bin? Wann bin ich verpflichtet, dem AG über meine Schwangerschaft zu informieren. Ich hoffe auf baldige Antwort, vielen Dank.
von Mummy2be_III am 15.06.2016, 22:05