Sehr geehrte Frau Bader, ich bin vor Jahren aus der Kirche ausgetreten, in der Elterngeldberechnung gab es dementsprechend keine Kirchensteuer. Da ich meine Tochter gerne evangelisch taufen lassen möchte, jedoch nur katholische Paten habe, überlege ich, wieder ein zu treten. Hat dies Auswirkungen auf mein Elterngeld? Muss ich das der Elterngeldstelle melden? Mit freundlichen Grüßen Susanne S.
von sussi801 am 19.05.2016, 12:55