Liebe Frau Bader und gern auch an alle anderen die sich auskennen. Gestern abend rief mich mein Noch Ehemann an von dem ich aber seit April getrennt lebe und teilte mir mit dass er laut seinem Anwalt nicht Unterhaltszahlungsfähig ist. Bisher hatten wir uns schriftlich auf einen Unterhaltsbetrag von 317Euro festgelegt den ich auch so beim Arbeitsamt vorlag. Da er aber bisher für April sowohl auch für Mai noch keinen Unterhalt zahlte bin ich mir nun nicht sicher ob ich seine Zahlungsunfähigkeit beim Abeitsamt oder beim Jungendamt angeben muß. Bislang wurden mir beim Alg 2 die 317 Euro für die 3 Kinder ja mit angerechnet aber da ich nix vom Vater der Kinder bekam fehlt es natürlich und ich möchte auch nicht noch viel länger warten müssen da es so finanziell schon sehr knapp ist. Von daher würde ich nun gern wissen ob die Differenz das Arbeitsamt oder das Jugendamt übernimmt. Vielen lieben dank im Vorraus
Mitglied inaktiv - 18.05.2006, 13:36