Frage: Kindsunterhalt

hallo ich bin geschieden und mein exmann zahlt für unseren 14 jährigen sohn unterhalt er will jedoch keinen unterhaltstitel unterschreiben ich heirate nächsten monat wieder und habe angst das er dann aufhört unterhalt zu zahlen gibt es eine möglichkeit an den titel ranzukommen denn ohne den titel kann ich den unterhalt ja nicht pfänden lassen

von Isie2509 am 18.05.2011, 11:54



Antwort auf: Kindsunterhalt

Hallo, wenn er auch auf Aufforderung des JA den Titel nicht unterschreibt, würde ich die Ansprüche gerichtl. geltend machen. Ihre Eheschließung hat damit nichts zu tun Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2011



Antwort auf: Kindsunterhalt

hallo wenn er doch bis jetzt regelmäßig gezahlt hat wird er das doch sicher weiterhin machen,du lebst ja sicher schon länger in einer neuen beziehung. ich kann mir vorstellen das es schwer wird wenn er sich nichts zu schulden hat kommen lassen!

Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 12:34



Antwort auf: Kindsunterhalt

er hat eben nicht regelmässig gezahlt und tut das auch erst seit 5 Monaten

von Isie2509 am 18.05.2011, 16:01



Antwort auf: Kindsunterhalt

die info hättest du vielleicht direkt mit reinschreiben sollen, dann wird es sicher vor gericht gehen.

Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 18:54



Antwort auf: Kindsunterhalt

wieso solls vor Gericht gehen wenn er zahlt? mir geht es nur darum das ich nen Titel möchte

von Isie2509 am 20.05.2011, 10:18



Antwort auf: Kindsunterhalt

Geh doch zum JA und beantrage eine Beistandschaft für deinen Sohn, dann geht alles finanzielle den Weg übers JA: sprich die Berechnung wieviel er zahlen muss, schriftliche Zahlungsaufforderung und wenn er nicht regelmäßig zahlt meldest du es dem JA und die kümmern sich drum.

von Flightpiepenpaula am 20.05.2011, 12:36



Antwort auf: Kindsunterhalt

ok danke schön ist ja vom jugendamt berechnet worden und seitdem zahlt er auch ich möchte aber nen Titel falls er mal nicht zahlt, denn ohne den kann das Jugendamt auch nicht viel machen außer ihn zur Zahlung auffordern wenn man aber einen Titel hat , kann man das Geld beim Arbeitgeber pfänden

von Isie2509 am 20.05.2011, 16:58



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