Frage: Kindsunterhalt

Hallo, ich würde gerne ein Antrag auf Neuberechnung des Unterhaltes des Kindsvater für unser Kind stellen. Werde aber beim Jugendamt nicht ernst genommen, weil er mir bereits für ein Kind 225 € zahlt. Wir leben getrennt, nicht verheiratet gewesen. Mir geht es nicht darum, ob ich mehr oder weniger bekommen könnte. Da ich es mit dem Kindsvater gütig, also persönlich per Vertrag geklärt habe. Ich möchte halt die Berechnung für meine Unterlagen haben, falls es mal nicht mehr so "freundschaftlich" verläuft. Oder muss die Mutter seines Kindes aus vorhergehenden Beziehung auch ein Antrag stellen? Gibt es einen formlosen Antrag zum runterladen? Danke ganz herzlich für Ihre/Eure Antwort. Gruß

Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 17:33



Antwort auf: Kindsunterhalt

Hallo, lassen Sie ihn doch einen Unterhalzstitel beim JA unterschreiben! Mit der Berechnung alleine können Sie eh nicht vollstrecken Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2010



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