Frage: kindsentzug??

da meine erste tochter (nicht von meinem jetztigen mann) regelmäßig mit ihrem vater kontakt hatte bis vor 2 wochen möchte ich jetzt nach einigen zwischenfällen nicht mehr das sie zu ihm geht (sie will auch nicht mehr hin) ich habe das alleinige sorgerecht und vor einem 3/4 jahr geheiratet und habe mit meinem jetztigen mann 2 kinder. kann ich ohne weiteres den kontakt abbrechen? seit juni bezahlt er auch keinen unterhalt mehr das jugendamt sagt ich hätte keinen anspruch auf unterhaltvorschuss stimmt das so?? bis jetzt hatten wir eigentlich keine probleme mit ihrem vater (war immer auf besuch da sogar weihnachten ect)seit mai gibt es immer wieder zwischenfälle so das ich meine tochter abholen muss oder er bringt sie mir (schreit sie an sie lügt ihn an ohrfeigen ect.) ich möchte nicht das meine tochter so aufwächst (sie ist sehr labil und in der schule auch schlechter geworden) die hat nicht einmal ihr eigenes bett bei ihm. was kann ich tun??? danke für ihre hilfe bleubird

Mitglied inaktiv - 19.11.2002, 13:54



Antwort auf: kindsentzug??

Hallo, wenn das Jugendamt nicht hilft, müssen Sie sich an die Geschäftsstelle des Familiengerichtes oder an einen Anwalt wenden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2002



Antwort auf: kindsentzug??

Also, wenn man verheiratet ist, hat man tatsächlich keinen Anspruch auf UVG. Wenn es keine Besuchrechtsregelung gibt, muss die Tochter ihren Vater nicht besuchen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten, besuchsrecht streichen und mit dem Vater den Dialog suchen zum Wohle der Tochter, gibt es keine einvernehmliche Regelung dann hilft tatsächlich nur der Anwalt, und dann ein Rat, holen sie sich am Amtsgericht einen Beratungsschein, das kostet nichts, die Rechtanwälte verdienen sich gerne die Nase golden. Im Internet finden sie auch eine Seite www.fachanwalt-hotline.de ansonsten den Suchbegriff am besten bei google.de eingeben auch unter rechtsmissbrauch findet man etwas. liebe Grüsse, ich hoffe die hilfe zur Selbshilfe hat jetzt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen.

Mitglied inaktiv - 21.11.2002, 01:13