Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe folgende Frage zu den Kindkranktagen. Ich selbst bin gesetzlich versichert und unsere Tochter über mich familienversichert. Mein Mann ist privatversichert. Gibt es bei dieser Konstellation die Möglichkeit der Übertragung der Kindkranktage meines Mannes auf mich?
Beste Grüße Laracid
von
laracid
am 05.04.2013, 20:17
Antwort auf:
Kindkranktage überschreiben lassen...
Hallo,
da er keinen Anspruch hat, kann man auch nichts übertragen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Kindkranktage überschreiben lassen...
Was meinen Sie mit Kinderkranktage? Die bezahlte Freistellung durch den AG (nicht übertragbar) oder den Anspruch auf Kinderkrankengeld von der KK bei unbezahlter Freistellung? Letzteres ist nicht übertragbar, da Ihr Mann einen solchen Anspruch nicht hat.
von
Lina_100
am 06.04.2013, 17:05