Wenn der Paragraph 45 Sozialgesetzbuch im Vertrag gestrichen ist, stehen mir dann keine Kindkrank Tage zu ? Der Arbeitgeber muss das doch nicht bezahlen, dass macht doch die KK oder ? Was mache ich dann wenn mein Kind krank ist ?
von
Mädchenmama1.0
am 07.11.2019, 08:17
Antwort auf:
Kindkrank
Hallo,
der § 45 SGB V kann im Vertrag abbedungen (=gestrichen) werden, somit besteht ein Anspruch gegenüber dem AG nicht, jedoch gegenüber der KK.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2019
Antwort auf:
Kindkrank
Nein. Diese Tage stehen dir trotzdem zu. Bis zu 10 Tage je Kind... Gesetzlich versichert
Mitglied inaktiv - 07.11.2019, 08:47