Frage: Kindeswohlgefährdung?

Hallo, kann ich den Umgang verweigern, wenn ich erfahre, dass der Vater während seines Umgangs seine neue Freundin im Beisein seiner Kinder schlägt? Das Erleben häuslicher Gewalt gilt doch als Kindeswohlgefährdung oder? Soll ich mich zuerst an den Kinderschutz/Krisendienst des Jugendamtes wenden oder wie gehe ich vor? Die Beraterin der EFB rät mir zu diesem Schritt aber bisher war das Jugendamt leider keine Hilfe und ich habe Angst, mich dort hin zu wenden. MfG

von luna1990 am 25.04.2020, 13:56



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Hallo, natürlich kann das das Kindeswohl gefährden. Wenden Sie sich an das JA! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2020



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Auf jeden Fall kann das Miterleben von psychischer oder physischer Gewalt das Kiwo gefährden und gehört dem JA gemeldet.

von marieseptember am 25.04.2020, 16:33



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Die wichtigste Frage wäre, kann man es beweisen?

von Felica am 25.04.2020, 17:55



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Das größere Kind (7 Jahre) hat davon berichtet und würde dies hoffentlich auch so nochmal wiederholen.

von luna1990 am 25.04.2020, 18:19



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Das Problem ist ob jemand dem Kind glauben würde. Glaubwürdiger wäre es wenn das Opfer Anzeige machen würde.

von Felica am 25.04.2020, 18:27



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Hallo, Warum hast du Angst, dich an das Jugendamt zu wenden? Kann die Situation für deine Kinder schlimmer werden? Du kennst deinen Ex-Partner. Hast du auch Gewalterfahrungen mit ihm? Kannst du dir vorstellen, dass die Situation tatsächlich so gewalttätig war, wie dein sie wahr genommen hat? Mein Sohn hat sich z.B. ein Handy gebastelt und hat in der Schule voller Freude erzählt, dass er ein Handy hat. Die Lehrerin hat mich daraufhin angesprochen und ich konnte die Situation aufklären. Gibt es eine Möglichkeit, dass du mit der Lebensgefährtin deines Ex sprichst oder auch mit ihm selbst? Vielleicht klärt sich die Situation oder er beherrscht sich in Zukunft, solange die Kinder bei ihm sind. Was ich allerdings nicht glaube, ist, dass aufgrund der Schläge gegenüber der Partnerin in Zukunft kein Umfang mehr stattfindet. LG luvi

von luvi am 25.04.2020, 23:33



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