Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Was konkret versteht man Kindeswohl und wann spricht man von einer Verletzung des Kindeswohl, die ein Aussetzen des Umgangsrecht rechtfertigen können? Hintergrund der Frage: Mein Ex-Mann und ich haben gemeinsames Sorgerecht und er hat massive Alkoholprobleme. Er gibt es mittlerweile zwar zu, aber sieht nur bedingt einen Handlungsbedarf seinerseits. Er verletzt aber dadurch seine Aufsichtspflicht (z.B. Volltrunken auf einer öffentlichen Bank einschlafen in Gegenwart des Kindes) und die Kleine hat Angst zu ihm zu gehen, weil er soviel trinkt. Bis dato habe ich ihm den regelmäßigen Umgang nie verweigert, aber hier hört es sich für mich auf. Sehe ich das falsch? Vielen Dank und viele Grüße Charty
Mitglied inaktiv - 08.10.2007, 13:24