Hallo !
Wenn ein Mann, geschieden, für sein Kind Unterhalt bezahlen muss. Wie werden bei der Berechnung die Schulden berücksichtigt? Kann es überhaupt sein, dass man diese vom Selbstbehalt zahlen muss? Oder reduziert sich der Schulden entsprechend der zu zahlende Unterhalt?
Und wenn der Mann wieder heiratet, die neue Frau nicht arbeitet, muss dann das bleibende Geld prozentual(bis zum Selbstbehalt) auf neue Frau und Kind aus erster Ehe geteilt werden, oder geht das Kind vor ?
ist wirklich wichtig.
Viele Grüße
Célia
Mitglied inaktiv - 23.11.2002, 10:55
Antwort auf:
Kindesunterhalt
...und die etse Ehefrau geht vor der zweiten.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2002
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Ich bin keine Rechtsanwalt aber:
Die Schulden müssen zumnindest Ehebedingt gewesen sein, damit sie überhaupt berücksichtigt werden. Ob sie aber auch beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden kann ich jetzt auswendig nicht sagen.
Kinder gehen IMMER vor Ehegatten. Also imer erst der gesamte Kindesunterhalt für alle Kinder und vom Rest Unterhalt für (Ex-)Ehefrauen.
Robin
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 12:02
Antwort auf:
Kindesunterhalt
hallo,
wenn er die schulden nach eurer trennung gemacht hat, dann gehen sie dich auch nichts an. wird nicht mit abgezogen. mein ex hat nach unserer trennung 50.000dm schulden gemacht und ich musste dann klagen, dass ich den unterhalt kriege, da kam er dann auch an, ich hab schulden usw. keine chance. der richter eiskalt, damit hat ihr kind nichts zu tun.
lg monique
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 23:48
Antwort auf:
Kindesunterhalt
...und die etse Ehefrau geht vor der zweiten.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2002