Hallo Frau Bader, der Sohn meines Mannes aus erster Ehe 16 Jahre alt fängt jetzt am 03.08. eine Lehrstelle an. Bisher zahlen wir für ihn 325 Euro Unterhalt. Wir haben noch eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren. Was müssen wir dann noch für ihn bezahlen? Und wie müssen wir dann jetzt vorgehen? Müssen wir wieder einen Anwalt einschalten oder kann man das irgendwie so regeln? Was wird der Anwalt ca. kosten?
Ich hoffe sie können mir helfen. Danke Pinski
Mitglied inaktiv - 28.04.2009, 21:23
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo,
bei dem Sohn wird die Ausbildungsvergütung abzgl. 90 € angerechnet. ausserdem muss das weitere Kind berücksichtigt werden.
Am besten einen RA rechnen lassen. Die Bezahlung richtet sich nach der Höhe des Unterhalts.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2009
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Wir haben es selbst ausgerechnet:
Unterhalt abzgl. halbes Kindergeld = 325 EUR.
Alles was 90 EUR ausbildubngsvergütung (netto) übersteigt muß er sich anrechnen lassen.
AUSSER er hat hohe Werbungskosten (Kosten für die Arbeit).
Der Groß meines Mannes hatte es z. B. 40 km einfach Strecke zu Ausbildungsbetrieb.
da wäre die rechnung dann eben, daß man Kfz-Kosten zu den 90 EUR noch dazurechnet.
Beispiel: Kfz-Kosten 150 EUR p. Monat.
Ausbildungsvergütung netto 320 EUR.
Grobe Rechnung:
90 EUR Freibetrag + 150 EUR Kfz = 240 EUR
Nettoverdienst 320 - 240 Freibetrag = 80 EUR
Unterhalt bisher 325 - 80 EUR = 245 Unterhalt neu.
Wenn keine größeren Ausbildungskosten dabei sind:
Netto-90 EUR = 320-90=230
-> Unterhalt - bereinigtes netto= 325-230= 95 EUR Unterhalt neu
Wird es klar?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 12:25