Liebe Frau Bader, die Exfrau meines Mannes lässt sich gerade zum 3.(!) Mal scheiden. Unser gemeinsamer Sohn ist 10 Monate alt und zur Zeit arbeite ich aus betreuungstechnischen Gründen nur für ein paar Stunden im Monat. Er macht Meisterschule und somit ist unsere Familienkasse immer gerade so ausreichend. Jetzt meine Frage: Er hat für seinen Sohn aus der Ehe mit seiner Exfaru immer einen Betrag von 230 Euro gezahlt. Es gibt einen notariellen Vertrag in dem festgehalten ist, dass sich die Eheleute auf eine Unterhaltszahlung von 200 Euro monatl. einigen ( er zahlt freiwillig aber schon immer mehr). Da sie jetzt in finanzieller Not ist, besteht sie darauf, dass er lt. Düss.Tabelle 257 Euro zahlen muß. Ist das so korrekt? Ist er verpflichtet, immer den Mindestsatz zu zahlen, obwohl sich die beiden bei der Scheidung auf einen Betrag von 200 Euro geeinigt haben? Sie hat jetzt schon das 3. Kind vom 3. Mann und man hat echt das Gefühl von ihr total ausgenommen zu werden. Danke im Voraus... Gruss Christine
Mitglied inaktiv - 19.12.2006, 15:03