Hallo,
zur Zeit bekomme ich noch vom Vater meines Sohnes Unterhalt für uns beide- im Juli wird mein Sohn nun 3 Jahre alt, von da an fällt dann der Unterhalt für mich weg (wir waren nicht verheiratet).
Nun haben wir uns damals auf eine "Zwischenlösung" geeinigt, er zahlt für meinen Sohn nicht genau nach der D´dorfer Tabelle, wir haben beide Unterhalte miteinander verbunden.
Nun ja, da nun bald mein Teil wegfällt, möchte ich dann doch, dass er von da an für meinen Sohn genau nach der Tabelle zahlt:
er verdient wohl so ca.3000 € (netto).....wie hoch wäre demnach der Kindesunterhalt ??????
Und habe ich sonst noch irgendwelche Ansprüche an ihn, bzgl. irgendwelcher Kosten für Kiga, Sportverein usw. --- er kümmert sich nämlich überhaupt NICHT um seinen Sohn und da will ich wenigstens das er zahlt !!!!!
Vielen Dank und liebe Grüße --
Silke
Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 15:39
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo !
wenn er keine anderen Unterhaltsberechtigten und keine abzugsfähigen schulden hat dürfte der >Unterhalt fürs Kind etwa 282 Euro betragen (ab Juli kommt aber ne neue Tabelle raus)
Davon mußt Du dann alle anfallenden Kosten fürs Kind tragen außer unvorhergesehene kosten wozu Kiga und Sportverein nicht gehören !
LG uli
Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 16:58
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Grobe Unterhaltsberechnung.
Wie komme ich an das zu berücksichtigende Netto?
1.) Netto und Urlaubs- und Weihnachtgeld anteilig pro Monat!
2.) davon darf er ca. 5%& Werbungskosten abziehen, es sei denn,. er hat extrem viele Werbungskosten.
3.) Dann haben Wir sein "Netto" nach der tabelle, ABER: wenn er sonst an niemand Unterhalt zahlt, kannst Du nochmal 2 Zeilen weiter ("nach unten" also höher im Einkommen) rutschen, er muß also mehr zahlen.
4.) Evtl. darf er sich dann das halbe Kindergeld wieder abziehen, wenn dieser Unterhalt mehr als 135% der niedrigsten Unterhalts ist...
Hilft das?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 17:25
Antwort auf:
Kindesunterhalt
hallo, bei mir ist das so mein kind ist schon im kiga und da du ihn von diraus darein bringst muß der vater weder für kiga oder sonstiges zahlen , man kann wohl mit dem kindsvater sprechen ob man eventuell halb/halb zahlt. aber wenn man eh nicht genug geld hat zahlst die stadt oder jugendamt für den kigaplatz ( habs grad nicht im kopf )
lg nadine
Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 18:36