Hallo frau Bader
Ist es richtig das mein ex nei der berechnung vom Kindesunterhalt Fahrtkosten zur Arbeit hin und zurück geltend macht?Und könnte ich von ihn verlangen,daß er sich einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lässt,so das er dann Kindesunterhalt zahlen muß.Oder kann er alles so lassen und am ende des Jahres sich das ganze Geld vom Finanzamt zurückzahlen lassen und unser Sohn geht leer aus.Wäre meiner Meinung nach ungerecht erst macht er die Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung geltend,so das er nicht zahlen brauch und dann holt er sich das Geld vom Finanzamt wieder.
Mitglied inaktiv - 27.08.2004, 20:43
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Kindesunterhalt
Hallo,
er kann die Fahrtkosten ansetzten, angerechnet wird der Steuervorteil bei der Rückserstattung.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2004
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo !
Die Steuerrückerstattung wird auch zur Berechnung des Unterhaltes mit herangezogen !
Wenn er also durch fahrtkosten Unterhalt spart wird ihm die Steuerrückerstattung das nächste Jahr praktisch mit als Einkommen angerechnet -er kann dadurch also nix gewinnen !
LG Julia
Mitglied inaktiv - 28.08.2004, 09:19
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Kindesunterhalt
Ganz einfach! Verlange jedes Jahr die Lohnsteuererklärung vom ihm!
Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 14:12