So, jetzt ist bei uns auch der Unterhalt ausgeblieben. Zahlbar zum 1. des Monats (dynamischer Titel und mit "sofortiger Unterwerfung zur Pfändung - oder so ähnlich formuliert). Ich habe eine Beistandschaft und das Jugendamt angerufen. Ich solle einfach mal bis Ende des Monats abwarten und dann könnte man evtl. im nächsten Monat mal nachfragen. Ich bin auf das Geld angewiesen und es fehlt schon aus August die Erhöhung. Ich habe eine Unterhaltsurkunde, die sofort vollstreckbar ist und in der der Vater sich verpflichtet zum 1. d. Monats zu zahlen; ansonsten unverzüglich eine Pfändung vorgenommen werden darf. Das JA hat die vollstreckbare Urkunde und behauptet, sie dürfen erst nächsten Monat etwas unternehmen. MUSS ich trotz Urkunde tatsächlich in Vorleistung treten? Meinen Dispo nutzen und dementsprechend Zinsen bezahlen? Lohnpfändung ginge entweder jetzt schnell möglichst zum Ende dieses Monats und sonst muss ich noch einen Monat warten.
von Nichtneu1 am 14.09.2015, 14:05