Hallo Frau Bader,
wie wird der Kindesunterhalt bei der Ausbildung berechnet ?
Kind(aktuell 15, fast 16) wird brutto ca. 620€ verdienen, aktuelle Unterhalt beträgt 422€.
Wie werden hierbei die Fahrtkosten berücksichtigt? Getrennte Dienste, Kind muss sozusagen 2 mal am Tag zur Arbeitsstelle, wie wird die Heimfahrt berücksichtigt?
MfG
Südsternchen
von
Südsternchen
am 04.07.2019, 17:21
Antwort auf:
Kindesunterhalt (unter 18Jahre) während Ausbildung
Hallo,
bei Minderjährigen ist zu berücksichtigen, dass beide Eltern den Unterhalt zu gleichen Teilen leisten. Der eine durch Betreuung, der andere durch Geld.
Deshalb wird auch nur die Hälfte, die das Geld betrifft, auf den Unterhalt angerechnet. Alle praktisch die Hälfte. Vorher wird noch die Pauschale von 90 € abgezogen.
D.h. also, man ermittelt erst den Anspruch, nimmt dann die Ausbildungsvergütung, zieht die 90 € ab, halbiert das und zieht das vom Anspruch ab. Und das was dann noch übrig bleibt muss der Kindesvater zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2019
Antwort auf:
Kindesunterhalt (unter 18Jahre) während Ausbildung
Lies mal hier:
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kindesunterhalt-in-Ausbildung_198145.htm
von
desireekk
am 04.07.2019, 20:37