Hallo Frau Bader, folgende Konstellation: ich gehe im Sommer mit Zustimmung des Vaters (GSR, waren aber nie verheiratet) in die USA. Der Vater verbleibt (vorerst) hier in D. Aktuell lasse ich über das Jugendamt gerade einen Titel erstellen, ich denke das bekommen wir ohne Gerichtsverhandlung hin. 1.) Welches Unterhaltsrecht gilt dann? a) Deutsches weiterhin, da der Zahlungspflichtige hier in D lebt? b) Amerikanisches (des Bundeststaates in dem die Kinder leben), weil die (minderjährigen) Kinder dann dort leben? 2.) Was passiert wenn der Vater in ein anderes EU-Land (z. B. Italien) verzieht? Auf welcher gesetzlichen Basis berechnet sich dann der Unterhalt? 3.) Was passiert wenn der Vater ebenfalls in die USA zieht? Können Sie mir da eine Antwort geben? VG Julia
von juliakrub am 20.01.2014, 15:14