Hallo liebe Frau Bader,
ist es -pauschal formuliert- korrekt, dass ein Vater, der seit einigen Jahren einen festen Unterhaltsbetrag an sein Kind zahlt und nun aus freien Stücken den Job wechselte, so dass er ein geringeres Einkommen hat, weiterhin den bisher gezahlten Unterhalt zu leisten hat (unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle)? D.h. ohne "Abzüge", da er den Job aus eigener Entscheidung heraus wechselte?
Schönen Dank und viele Grüße,
Julie
von
5xsimsalabimbambum
am 16.04.2013, 11:30
Antwort auf:
Kindesunterhalt Verdienst des Vaters -> Kürzung?
Hallo,
theoretisch ja.
Wenn er aber de facto weniger hat, können Sie auch weniger pfänden und, kommen an das Geld nicht daran.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Kindesunterhalt Verdienst des Vaters -> Kürzung?
Die Frage ist immer, ob es durchsetzbar ist. Gibt es einen Unterhaltstitel?
Wenn ja, dann muss er mindestens den darauf festgelegten Betrag zahlen, auch und gerade wenn er freiwillig sein Einkommen reduziert hat. Seine Unterhaltspflicht geht vor persönliche Arbeitspräferenzen.
von
Pamo
am 16.04.2013, 11:43