Hallo Frau Bader, ich habe noch eine Frage.
Wenn ein Kind 18 Jahre alt ist und zum Beispiel anfängt zu studieren, sind ja letztlich beide Elternteile zum Unterhalt je nach Einkommen verpflichtet. Aber was ist, wenn die Ex- Frau ein kleines Kind betreut und beispielsweise nur halbtags arbeitet? Muss der Mann den Teil der Ex dann mitbezahlen?
Vielen Dank!!!!!
LG
von
Alex0204
am 21.06.2016, 22:45
Antwort auf:
kindesunterhalt Kind über 18 Jahre
Hallo,
Die Eltern haften entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit jeweils teilweise.
Dies gilt auch dann, wenn beide Elternteile einer ihnen jeweils zumutbaren Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang nachgehen und / oder ihre Leistungsfähigkeit wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit nur auf Grund fiktiver Einkünfte begründet werden kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2016