Kindesentführung und fehlende Aufklärung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesentführung und fehlende Aufklärung

Guten Tag Mein 4. Kind kam per eiliger-Not-sectio vor 5 Monaten zur Welt. Sie wurde in einem KH ohne Kinderklinik geboren, allerdings hat das KH eine Kooperation mit einem anderen kH mit Kikli. Aufgrund der "Notsituation" wurde der Kinderarzt aus der KiKli angefordert. Diesen Arzt kann ich nicht ausstehen und habe die U2 ab Kind 2 verweigert. Ebenfalls die Klinik ist grausam und ich würde niemals dort hingehen. Dieser Arzt stand nach der Sectio an meinem Bett, sagte mir das meine Tochter in die Kinderklinik muss. Ich sagte, alles klar, aber nicht in 'sein' KH. Das sagte ich mehrfach. Er sagte mir, er ist jetzt da und er nimmt sie mit. Er hat sie gegen meinen Willen auch mitgenommen. Dort wurde 8 Tage lang, alles gemacht, ohne das ich es mitbekomme oder sogar obwohl ich es verboten habe. Es gab Fehldiagnosen und in den wenigen Gesprächen, wurde ich belogen und es wurde mit meiner Angst gespielt. Alles was ich weiss, ist aus einer dicken Akte, die sogar noch gefälscht wurde. Ich habe bei der unabhängigen Patientenberatung angerufen. Die sagten mir, dass nix hätte passieren dürfen ohne Aufklärung und Einverständnis meinerseits. Die dürfen aber einen nur beraten aber nicht vertreten. Also bin ich zum Anwalt. Dieser bestätigte das, sagte aber das hat keine Aussieht auf Erfolg, weil ich nichts beweisen kann und das was ich beweisen kann, ist für die Richter eine Bagatelle. Wie kann das sein? Warum müssen denn die aus der KiKli nicht beweisen, dass sie mich aufgeklärt haben? (Was sie ja nicht haben) Warum darf der Arzt mein Kind einfach straffrei mitnehmen? Vielen Dank

von Sonnenblume4@@@ am 20.08.2018, 03:07



Antwort auf: Kindesentführung und fehlende Aufklärung

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind darf ich leider nichts dazu sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2018



Antwort auf: Kindesentführung und fehlende Aufklärung

Hi. Das hört sich alles unschön an. Aber Frau Bader darf dich nicht beraten, wenn du bereits einen beratenden Anwalt hast. "Kaum Aussicht auf Erfolg" heißt ja nicht, dass du nicht dennoch lagen kannst. der Anwalt teilt dir damit nur mit, dass du sehr wahrscheinlich Geld zum Fenster hinaus wirfst. Kindesentführung sehe ich aber auch nicht. Der Arzt musste dein Kind behandeln und hat das Kindeswohl an erste Stelle gestellt. Konntest du in diesen 8 Tagen deine Tochter denn gar nicht besuchen? Woher weist du, das es Fehldiagnosen gab und haben diese zu weiteren Komplikationen geführt? Hast du etwas unterschieben? Normalerweise muss man Einverständniserklärungen unterschreiben - wenn du das getan hast, hatte das KH eben auch das Recht, deine Tochter entsprechend den von dir unterschriebenen Unterlagen zu behandeln. Hast du Zeugen für die Gespräche, bei denen mit deiner Angst gespielt wurde oder keine richtige Aufklärung stattfand? Was ist mit dem Vater des Kindes? War er anwesend bzw. hat eure Tochter besucht? Ich frage das nicht, um dir irgendetwas zu unterstellen, sondern um besser zu verstehen, wie das ganze gelaufen ist.

von cube am 20.08.2018, 11:04



Antwort auf: Kindesentführung und fehlende Aufklärung

Wenn akute Gefahr für das Leben/Gesundheit des Kindes bestand, darf/muss es natürlich behandelt werden. Ein Richter wird sich natürlich fragen, warum du dich für eine Entbindungsklinik entscheidest, die mit einer Kinderklinik kooperiert, in die du angeblich auf gar keinen Fall dein Kind geben würdest. Das ist nicht schlüssig. Da es sich wahrscheinlich um eine Notsituation handelte, in der schnell behandelt werden musste, hätte es wahrscheinlich unnötig kostbare Zeit gekostet dein Kind in eine andere Klinik zuverlegen und in dem Fall wäre es ja wieder eine ganze Zeit ohne ärztliche Betreuung gewesen. Unabhängig davon: Dass du den Arzt nicht leiden kannst, ist völlig irrelevant und man kann von Sympathie nicht auf Fachkompetenz schließen (letzteres wäre mir persönlich wichtiger).

von bellis123 am 20.08.2018, 11:35



Antwort auf: Kindesentführung und fehlende Aufklärung

Hallo! Vorab: ich denke, du wirst keinerlei Chancen haben! In einer medizinischen Notfallsituation, die nach Sectio bei Euch nach Einschätzung der örtlichen Ärzte bestand haben diese den Neo- Kinderarzt der zuständigen und zusammen arbeitenden Klinik angerufen. Ganz normales und vor allem total korrektes Vorgehen zur Sicherheit DEINES KINDES. Wenn man in so einer Klinik ohne Kinderklinik entbindet, dann weiß man das vorher. Das wird nämlich besprochen oder man fragt es nach. Es ist schlichtweg NICHT möglich, dann eine Abholung des Kindes durch eine andere Klinik zu FORDERN. Das geht einfach nicht! Dabei gehts doch um Kapazitäten und Entfernungen. Meinst du, da können die wegen eurer speziellen Wünsche eine andere Klinik anrufen und die setzen sich dann ins Auto und fahren los???? Zumal das zeitlichen Verzug gegeben hätte, der bei notwendiger Verlegung in eine Kinderklinik sicherlich ungünstig gewesen wäre! Im Prinzip war euer erster Fehler doch, in dieser Klinik zu entbinden. Warum warst weder du noch der Vater 8 Tage in dieser Kinderklinik??? Auch ihr habt eine Pflicht, dort vorstellig zu werden, wenn euer Kind dort behandelt wird. Es ist NICHT üblich, dass der Neugeborenen- Notarzt die Aufklärung vor Ort vornimmt (Zeitmangel in NOtsitation) und auch nicht, dass die Klinik, in die das Kind verlegt wird, die Mutter in der Entbindungsklinik aufsucht, um da Aufklärung zu betreiben! Das ist aufgrund der meist weiten (durchaus mehr als 100km) Entfernung schlichtweg nicht organisierbar. Es wird ja nicht nur ein Kind abgeholt - und soll die Kinderklinik dann die Ärzte durchs Land schicken um die Unterschriften einzuholen? Wer soll dann die Kinder behandeln??? Und warum, wenn das alles so schrecklich war habt ihr nicht sofort nach Verlegung dort auf der Matte gestanden und eure Forderungen angebracht??? Habt ihr das mit den Ärzten der Kinderklinik überhaupt besprochen??? Was wurde da gesagt? Fragen über Fragen. Also: Die dürfen dein Kind in einer Notsituation mitnehmen. Die MÜSSEN sogar. Alternativ bzw. zeitgleich kann bei mangelndem Einverständnis der Eltern und drohender Gefahr fürs Kind auch eine Inobhutname durch das Jugendamt in Gang gesetzt werden. Je nach Situation. Aufklären sollten sie schon. Aber dafür müsst ihr auch dort erscheinen. (Und ich weiß, es ist üblich, Mütter von verlegten Neugeborenen auch nach Sectio an Tag 2 in die gleiche Klinik zu verlegen). Wenigstens der Vater, oder Oma, oder irgendwer mit meinetwegen Vollmacht hätte dort erscheinen können /müssen. Gerade, wenn ihr keine Behandlung dort wollt! Man kann nicht 8 Tage abwarten und nichts tun und hinterher sagen, man habe das alles nicht gewollt. Ich denke, deine Pläne mit Anwalt etc. haben keine Aussicht auf Erfolg!

von Glücksfee am 20.08.2018, 13:09



Antwort auf: Kindesentführung und fehlende Aufklärung

Liebe Sonnenblume, du siehst, es wirft doch einige Fragen auf, warum du offenbar erst nach 8 Tagen bei deinem Kind warst, warum du überhaupt zugestimmt hast, in dieses KH gebracht zu werden etc. Möglicherweise musste es schnell gehen und es war das nächstgelegene. Vielleicht durftest du wegen der Not-Sectio oder anderem nicht aufstehen, um dein Kind zu besuchen etc. Ich denke, das wäre eben wichtig zu wissen, um einschätzen zu können, in wie weit du überhaupt Einfluss oder eben nicht auf bestimmte Dinge gehabt hast. Deine persönliche Antipathie gegen den Arzt musst du losgelöst von allem anderen sehen. Vor allen Dingen kannst du doch gar nicht beurteilen, wie deine Tochter behandelt wurde, wenn du selbst gar nicht in der Kinderklinik warst. Bist du aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage gewesen, in der Kinderklinik zu erscheinen, hätte der Vater doch in deinem/eurem Sinne Entscheidungen treffen können. Bist du aus freien Stücken nicht hingegangen, kannst du dich schlecht beschweren, das ärztliche Maßnahmen zum Wohle deines Kindes durchgeführt wurden, die dir im Nachhinein nicht passen. Ich finde das Ganze irgendwie noch ziemlich undurchsichtig. Vielleicht kannst du da etwas mehr zu schreiben.

von cube am 20.08.2018, 16:00



Antwort auf: Kindesentführung und fehlende Aufklärung

Gegenfrage: hätte dein Kind im schlimmsten Fall sterben sollen? Warum bist du in den 8/Tagen nicht dort gewesen oder der Vater oder jemand aus der Familie? Selbst nach einem KS. Braucht man keine 8 Tage in der Klinik. Warum bist du in dieser Klinik gewesen? Ich denke wenn du damit vor Gericht gehst stehen deine Chancen sehr schlecht,denn der Arzt hat so gehandelt um deinem Kind zu helfen. Er war zuständig ob es dir gefällt oder nicht. Du wirst dir die Frage gefallen lassen müssen ob du deinem.Kind nicht helfen wolltest.

von kati1976 am 20.08.2018, 21:18



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