Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Guten Abend. Ich bin seit 8 Jahren getrennt / geschieden. Über Unterhalt haben wir nie gesprochen, habe ich nicht eingefordert und der Vater nicht gezahlt War einfach nie ein Thema, da ich genug verdiene. Mein Kind ist nun 14 und ich möchte gern ab sofort einen Teil des Unterhaltes geltend machen. Ist das möglich zukünftig oder haben wir den Anspruch verwirkt durch „Nichthandeln“ und weil der Vater guten Glaubens sein könnte, dass ich keine Forderungen für unser Kind stelle? Danke für eine Info.

von Winterschläfer am 20.05.2019, 19:32



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Hallo, man kann den Kindesunterhalt nicht rückwirkend fordern. Sie müssen ihn in Verzug setzen und Auskunft verlangen (über die Höhe der Einkünfte), ab dem Monat ist es dann geschuldet. Einige der Antworten hier sind schlichtweg falsch. Der Unterhalt dient nicht der Vermögensmehrung des Kindes sondern eben der Unterhaltung der Lebenskosten. Wenn Sie dies übernommen haben, ist das alleine Ihre Sache. Und dafür können Sie auch nicht später vom Kind verklagt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2019



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

schwierig. denn der unterhalt steht nicht dir zu sondern dem kind. hast du anstatt des unterhalts von deinem geld aufs konto des kindes überwiesen? verstehe mich nicht falsch aber nur weil du genug verdienst darfst du nicht auf geld verzichten, was dir gar nicht gehört...hast du kontakt mit dem amt aufgenommen um den unterhalt berechnen zu lassen der dem kind zusteht?

von mellomania am 20.05.2019, 20:02



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Danke erstmal. Nein, ich habe das Kapital aus eigenem Einkommen nicht separiert. Hätte ich auch nicht gemacht, wenn Geld gekommen wäre. Ich habe es für den Lebensunterhalt des Kindes ausgegeben. Ich hatte noch keinen Kontakt zum Jugendamt. Zum Vater habe ich grundsätzlich ein gutes Verhältnis. Aber ich möchte ihn jetzt erstmalig zur Zahlung auffordern und möchte wissen, ob das noch geht. Danke!

von Winterschläfer am 20.05.2019, 20:09



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ja kannst du. aber nicht rückwirkend. also du kannst nicht für die letzten 14 jahre unterhalt nachträglich kummuliert einfordern. sondern ab jetzt

von mellomania am 20.05.2019, 20:18



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Danke. Das genügt mir auch. Rückwirkend möchte ich nichts. Liebe Grüße

von Winterschläfer am 20.05.2019, 20:26



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Hallo, Mellomania, ist es tatsächlich so, dass der Mutter der Vorwurf gemacht werden kann, dass sie auf den Unterhalt fürs Kind verzichtet hat? Meiner Meinung nach hat der Vater den Fehler gemacht, da er nicht gezahlt hat. Kann wirklich die Mutter für das Nicht-zahlen "haftbar" gemacht werden? Der Vater zahlt nicht und hat - überspitzt gesagt-alles richtig gemacht? Luvi

von luvi am 20.05.2019, 20:40



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nein so kann man es auch nicht sagen. die mutter aber hätte sich kümmern müssen dass der vater zahlt. wenn er es dann dennoch nicht tut hätten sich gerichte gekümmert. das ist normalerweise bei der trennung das erste was man klärt. der unterhalt steht dem kind zu. er wird nicht verwendet um die lebenshaltungskosten zu zahlen. soviel ich weiß darf man darauf nicht verzichten weil es einem eben nicht gehört. da haben beide ihren tribut geleistet dass das kind nun 14 jahre lang auf SEIN geld verzichten muss weil es für das kind so entschieden wurde..

von mellomania am 20.05.2019, 20:58



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Die Mutter hat für den KV seinen Anteil übernommen und war damit einverstanden! Separates Konto,... sorry, das ist doch Quatsch. Liebe AP Ab jetzt kannst Du fördern und kannst ihm ja sagen dass er das zu Juni bitte veranlassen möchte. Anhand der Düsseldorfer Tabelle ersieht er ja selbst welche Summe da passt. Und dann schaust Du ob es Deinen Vorstellungen entspricht. So hat er das Gefühl dass ihm keine Zahl vorgesetzt wird. Wirkt vielleicht gleich deeskaliernd und Euer Verhältnis bleibt gut. Ansonsten biete ihm an das kostenfrei ans Jugendamt zu übergeben, die rechnen dann aus und kümmern sich um die finanziellen Interessen des Kindes.

von Sternenschnuppe am 20.05.2019, 21:11



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Dankeschön für Eure Infos! Ich werde ihn dann mal anschreiben. Fällt mir schwer, aber ist ja für das Kind. Danke für Euer Engagement hier!

von Winterschläfer am 20.05.2019, 21:14



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Natürlich ist der Kindesunterhalt dazu da, die Lebenshaltungskosten für das Kind zu decken (inkl. Mietanteil, Kühlschrankfüllung, Strom, Kleidung...). Wenn die Mutter darauf verzichtet weil sie nicht darauf angewiesen ist und den finanziellen Bedarf selber decken kann ist alles tutti. floe

von la-floe am 20.05.2019, 22:14



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

für die ausführliche info.

von mellomania am 20.05.2019, 22:31



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

rein theoretisch kann das Kind im Erwachsenenalter die mutter verklagen, weil sie den zustehenden unterhalt nicht eingefordert hat. sie hätte das Geld auch auf die seite legen können, wenn sie keine aktuelle Verwendung dafür hätte und dann dem kinde mal übergeben. alles konjunktive, gell! ob man den vater dann noch wegen Unterlassung mit reinziehen kann, weiß ich nicht.

Mitglied inaktiv - 21.05.2019, 09:30



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Hallo Winterschläfer, im Großen und Ganzen wurde ja alles gesagt. Aber nochmal zusammengefasst: Unterhalt kann erst ab dem Monat gefordert werden, in dem Du den Vater mit der Zahlung nachweislich (falls eine gerichtliche Klärung erforderlich wird) in Verzug gesetzt hast. Die Verwirkung eines Unterhaltsanspruches, der eventuell bereits besteht (wirksame Inverzugsetzung, bereits titulierte Ansprüche) kann bereits nach einem Jahr der Untätigkeit eintreten. Das bedeutet, man hat die Ansprüche nicht geltend gemacht, bzw. durchgesetzt, obwohl man hierzu in der Lage gewesen wäre. In deinem Fall könnte noch folgendes Problem hinzu kommen: Du schreibst, dass Du gut verdienst und deshalb keinen Unterhalt eingefordert hast. Weißt Du, welches Einkommen der Vater hat? Sollte Deines wesentlich höher sein, kann die Barunterhaltspflicht des Vaters wegfallen. Das wird je nach OLG anders gewertet. Einige Gerichte gehen bereits bei dem doppelten Einkommen davon aus ( z.B. 1.200 € zu 2.400 € Netto), andere Gerichte von einem dreimal so hohem Einkommen. Falls das bei Dir in diese Richtung gehen sollte, wäre es sicherlich ratsam mal Rechtsprechung von deinem Amtsgericht bzw. OLG zu lesen. Bei unserem OLG wird auch mit den tatsächlichen Einkünften gerechnet, nicht mit dem fiktiv bei Vollzeit Erzielbarem. Aber wie gesagt, das ist regional sehr unterschiedlich, kann aber eventuell Thema werden. Liebe Grüße, UrselPursel

von UrselPursel am 21.05.2019, 10:07



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Das kenne ich für Trennungsunterhalt oder Nachehelichen Unterhalt - nicht aber für Kindesunterhalt. Der Unterhalt den der Vater zahlen muss, hat doch nur etwas mit SEINEM Gehalt zu tun - nicht mit dem der Mutter. Deren Gehalt und mögliche Unterhaltszahlungen werden einberechnet oder gegeneinander gerechnet zB bei einem Wechselmodell, aber bei normalem Unterhalt? Hast du dazu einen Gesetzestext, der besagt, dass ein Elternteil keinen Unterhalt zahlen muss, wenn er deutlich mehr verdient als der andere?

von cube am 21.05.2019, 11:14



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

https://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipps-urteile/betreuender-elternteil-verdient-deutlich-mehr-kein-kindesunterhalt ich bin zwar nicht gemeint, kann aber trotzdem glänzen. im ae-forum war das übrigens auch mal Thema.

Mitglied inaktiv - 21.05.2019, 11:21



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Wieder was dazu gelernt :-) Versteh den Text aber so, das es dabei vor allen Dingen um Mindestunterhalt ging. Hieße, wenn die Mutter zB 5000 Netto hat, der Vater aber "nur" 2.500, müsste er dennoch zahlen, weil er nicht um Mindestunterhalt und gesteigerte Erwerbsobliegenheit geht?

von cube am 21.05.2019, 11:30



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ich denke mal, das ist-wie oft-ermessenssache der richter. generell finde ICH die unterhaltssummen in der relation nicht fair verteilt. so fällt es natürlich einem mindestlohnverdiener sehr schwer den unterhalt abzuknapsen, proportional dazu steigt der unterhalt (lt. düsseldorfer tabelle) zum verdienst m.e. nur minimal. deswegen fände ich deine Argumentation schlüssig. bei jmd der dann 2500€ verdient, sollte doch der mindestunterhalt rausspringen, auch wenn der andere Elternteil das dreifache verdient. (wenn beide so wenig wie im im text genannten Beispiel verdienen, kann man dann nicht Kinderzuschlag beantragen? frage ausser der reihe...)

Mitglied inaktiv - 21.05.2019, 11:55



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Wie gesagt, das ist regional sehr unterschiedlich. Beim OLG Brandenburg wurde in etwa bei dem o.g. Einkommensverhältnis festgestellt, dass der Vater gar keine Zahlungen leisten muss. Es ging ja nicht einmal um den Mindestunterhalt und selbst rein rechnerisch stand ja Einkommen zur Verfügung. Die Rechtsprechung ist da tatsächlich sehr unterschiedlich, gerade auch was die Definition von "hohem Einkommen" angeht. Daher wäre es, im Falle eines Falles, sinnvoll, die vor Ort geltende Rechtsprechung zu lesen. Vielleicht ist es im vorliegenden Fall ja auch gar nicht relevant.

von UrselPursel am 21.05.2019, 12:34



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

wenn ich die theoretische klage eines kindes gegen einen elter eingeworfen habe. so lautetete die antwort MEINER Anwältin auf die frage, ob ich auf kindesunterhalt verzichten dürfe. das war im juli 2018.

Mitglied inaktiv - 22.05.2019, 15:11



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kravallie Du hast ja auch Recht mit der Aussage. Natürlich kann das Kind klagen. Klagen kann grundsätzlich jeder und man weiß nie mit welchem Fuß ein Richter aufgestanden ist. Frau Bader meinte wohl, dass eine solche Klage keine große Aussicht auf Erfolg hätte, möglich ist sie dennoch... BG

von HeyDu! am 22.05.2019, 15:50



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

es ist auch sehr fraglich, ob ein Kind so abgebrüht ist und die mutter, die es alleine großgezogen hat, verklagen würde. meiner persönlichen Erfahrung nach besteht da eine sehr große Hemmschwelle.

Mitglied inaktiv - 22.05.2019, 16:41



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Ich finde schon die Vorstellung krass. Da zieht die Mutter alleine das Kind groß, kümmert sich hauptsächlich alleine um die Erziehung und Betreuung des Kindes, geht arbeiten, da Papa sich nicht in der Verantwortung sieht und deshalb keinen Unterhalt zahlt. Und kaum ist das Kind volljährig, verklagt das Kind die Mutter, da sie sich nicht darum gekümmert hat, dass der Vater zahlt. Verkehrte Welt. Und wieder mal wird die Mutter in die Verantwortung genommen. Was hat denn die Mutter damit zu tun? Warum muss sie sich darum kümmern, dass er zahlt? Es sollte doch seine alleinige Pflicht sein! Zumindest meinem Gefühl nach. Er allein soll fürs Nicht-zahlen verantwortlich gemacht werden können. Vom ums-Kind-kümmern kann er sich schon erfolgreich drücken, wenn er das möchte. So sollte es zumindest beim Finanziellen nicht sein. LG luvi

von luvi am 22.05.2019, 23:00



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

Ich habe noch nie gehört (und ich bin Fachanwalt u gehe regelmäßig auf Lehrgänge) dass das Kind die Mutter verklagen kann, weil diese keinen Unterhalt gefordert hat. Ich sehe auch keine Anspruchsgrundlage. Die Mutter hat den Lebens-Unterhalt aus ihrer eigenen Tasche gezahlt - eine Verpflichtung, den Unterhat zu fordern und für das Kind zu sparen habe ich noch nicht im BGB gefunden. Aber ich lasse mich gerne belehren. Dann aber bitte konkret und mit Anspruchsgrundlage.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2019



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

sehr geehrte frau bader, ich gebe das wieder, was mir gesagt wurde und es liegt mir absolut fern, Sie belehren zu wollen. grundsätzlich bin ich aber, wie heydu der Meinung, dass man alles und jeden verklagen KANN, wenn man das nötige Kleingeld besitzt.

Mitglied inaktiv - 23.05.2019, 09:55



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

na ja, wenn man dann schon dabei wäre, könnte man ja dem vater eine "teilschuld" zuweisen. THEORETISCH! ich finde das nicht abwegig, der unterhalt steht dem Kind zu und wenn die mutter das sparen kann, kann es zb für den Führerschein verwendet werden oder ein kleines Auto oder erste Wohnungseinrichtung. oder Studium. und sind wir mal ehrlich: wann passiert es denn, dass eine mutter keinen unterhalt fordert, wenn der vater zahlungsfähig ist? (ich kenne einen fall!) wenn sie ein schlechtes gewissen hat und/oder weil sie ein vielfaches mehr verdient als der vater. ich persönlich finde ja, dass man nie genug Geld haben kann. das ganze kann man natürlich THEORETISCH auch rumdrehen, wenn die mutter unterhaltspflichtig wird, weil das Kind beim vater lebt. aber: wie ich auch schon sagte, moralisch ist das selbstverständlich Banane.

Mitglied inaktiv - 23.05.2019, 10:25



Antwort auf: Kindes-Unterhalt / bisher nicht eingefordert

https://www.kindesunterhalt.net/verzicht-auf-kindesunterhalt-ist-nichtig/ hat aber hey du gefunden. wir haben frau Baders bitte, uns per pn auszutauschen folge geleistet.

Mitglied inaktiv - 23.05.2019, 10:57



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