Hallo, habe noch eine frage. Nicht anrechenbare Einkommen (aufgrund seiner Zweckbestimmung): * Kindergeld * Wohngeld * Erziehungsgeld und vergleichbare staatliche Leistungen * Mutterschaftsgeld (soweit auf Elterngeld angerechnet) * Pflegeversicherungsleistungen * Grundrente Ist das immer noch so beim Kinderzuschlag oder gibt`s da eine Änderung? Vor allem was Mutterschaftsgeld betrifft? Danke! LG
von seika am 12.12.2018, 22:28