Frage: Kinderzuschlag

Hallo! ich habe eine Ablehnung von Kinderzuschlag bekommen, weiß aber jetzt nicht ob das so stimmt. Erst mal kurz zu ganze Sache. Vor drei Monate hatte mein Mann kurz Arbeit, weil aber kein Amt für uns zuständig fühlte und das war hin und her. Mussten wir bei dem Arbeitgeber Vorschuss nehmen, sonst wären wir nicht über die Runden gekommen mit vier Kindern. Ich bekomme zwar Elterngeld berechnet nach Erwerbstätigkeit viel ist das je doch nicht. Wenn das richtig ist, ist es doch so wenn das Elterngeld nach Erwerbstätigkeit berechnet ist, sind 300,00 Euro frei Betrag? Wurde aber in voller höhe berechnet. Bei meinem Mann wir das Urlaubsgeld umgewandelt in die Betriebliche Rentenkasse, so das er davon nichts hat. Und der Vorschuss wird abgezogen zusammen kommt das auf 600,00 Euro. Genau die übersteigen wir, haben aber das Geld auch nicht, da es von Netto abgezogen wird steht auch so auf dem Lohnabrechnung. Netto Gehalt und tatsächliche Gehalt nach Abzug, was ausbezahlt worden ist. Es wird auf Brutto gesetzt und von Netto wieder abgezogen (das Urlaubsgeld). Natürlich wird auch der Vorschuss von Netto abgezogen. Jetzt ist die frage wird das Nettogehalt berechnet oder was wir tatsächlich haben? Und wie ist das mit dem Vorschuss? Und auch Urlaubsgeld wenn das umgewandelt wird? Auch wie ist das mit Elterngeld? Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen. Danke!

von seika am 08.01.2017, 22:12



Antwort auf: Kinderzuschlag

Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht seriös beurteilen, beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2017



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