Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen, wie sich das mit dem Kinderzuschlag rechnet. Wie wird dabei Elterngeld und Kindergeld berücksichtigt ?
Vermutlich als 'sonstiges Einkommen'?
Darf ich dann trotzdem aussuchen, ob ich Elterngeld+ oder Basis nehme?
Und der Kinderzuschlag ist ja für leute, die arbeiten, aber zu wenig haben. Müssen dafür beide arbeiten?
Also wie wäre es zum Beispiel, wenn Mutter EG/EG+ bekommt und Partner Einkommen hat. Man aber mit allen 3 Posten, EG/EG+, Kindergeld und Partnereinkommen trotzdem unter der Grenze liegt?
Koennte man den Kinderzuschlag dann bekommen? Oder nur wenn beide arbeiten?
Vielen Dank
Kristina
Mitglied inaktiv - 15.04.2018, 16:42
Antwort auf:
Kinderzuschlag und Elterngeld
Hallo,
der Kinderzuschlag wird voll auf das Eg angerechnet.
Zu den Voraussetzungen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2018
Antwort auf:
Kinderzuschlag und Elterngeld
Hallo,
es reicht wenn einer arbeitet. Sobald man Sozialleistungen bekommt, gibts keinen KIZ mehr. Wenn du EG bekommst und dein Mann Lohn, kommt es auf die Einkünfte im Gesamten an. Außerdem zählen auch eure Ausgaben. Ihr müsst zusammen 900€ Einkommen haben, dann wird gerechnet, drunter nicht. Bei zu viel Einkommen fallt ihr auch raus.
Es sind enge Grenzen bei der Berechnung des KIZ.
Viele Grüße
Juliane
von
Julefabi2010
am 16.04.2018, 06:16