Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie kennen sich damit aus. Werden beim Kinderzuschlag die Betreuungsksten als Werbungskosten anerkannt, wenn beide Elternteile arbeiten? Die Familienkasse will sie mir nämlich nicht anerkennen, leben mir aber § 11b SGB II vor, wonach nach Abs. 1 Nr. 5 alle Auslagen die zur Erzielung des Einkommens notwendig sind, abzugsfähig sind. Dazu gehören m.E. auch die Kinderbetreuungskosten. Oder lieg ich da ganz falsch?
von arlett1978 am 13.02.2012, 13:42