Frage: Kinderzulage (Eigenheimzulage)

Sehr geehrte Frau Bader! Wir würden uns gerne im kommenden Monat ein Haus kaufen. Unser 2.Kind wird aber erst im Mai zur Welt kommen. Können wir die jährliche Kinderzulage von 1500,00 DM für dieses Kind auch nach dem Hauskauf beantragen. Oder steht uns für das 2. Kind keine Kinderzulage zu, weil der Anlaß zur Beantragung der Kinderzulage - nämlich der Hauskauf - vor der Geburt liegt? Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in dieser Angelegenheit einen Hinweis geben könnten. Mit freundlichen Grüßen, Imke Sindern

Mitglied inaktiv - 09.12.2000, 19:03



Antwort auf: Kinderzulage (Eigenheimzulage)

o.T.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2000



Antwort auf: Kinderzulage (Eigenheimzulage)

Hallo Imke, Ihr habt Anspruch auf die Kinderzulage, allerdings erst ab Geburtsjahr. D. H. in Eurem Fall würdet Ihr dann ab nächstes Jahr 7 Jahre lang die Zulage bekommen. Das erste Jahr geht leider verloren. Mit der Geburt müßt Ihr dann die Urkunde nachreichen. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 12.12.2000, 07:37



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