Sehr geehrte Frau Bader! Wir würden uns gerne im kommenden Monat ein Haus kaufen. Unser 2.Kind wird aber erst im Mai zur Welt kommen. Können wir die jährliche Kinderzulage von 1500,00 DM für dieses Kind auch nach dem Hauskauf beantragen. Oder steht uns für das 2. Kind keine Kinderzulage zu, weil der Anlaß zur Beantragung der Kinderzulage - nämlich der Hauskauf - vor der Geburt liegt? Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in dieser Angelegenheit einen Hinweis geben könnten. Mit freundlichen Grüßen, Imke Sindern
Mitglied inaktiv - 09.12.2000, 19:03