Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

Hallo Frau Bader, ich habe eine kurze Frage… Am 10.07.2013 kam mein 1. Kind zur Welt und ich habe auf 2 Jahre Elternzeit und somit auch gesplittetes Elterngeld beantragt. Nun besteht bei uns erneut ein Kinderwunsch, wobei sich uns nun die Frage stellt, wie wir im Hinblick auf unsere Finanzen am besten "verfahren" sollten. Meine Elternzeit und die Auszahlung des Elterngeldes würde am 10.07.2015 enden und ich müsste in meinen Beruf zurück. Sollte ich zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger sein, würde mir mit Sicherheit wie in der 1. SS ein Beschäftigungsverbot auf Grund des enorm langen Anfahrtweges ausgesprochen werden. Wie könnte ich erreichen, dass mir dennoch finanziell keine Nachteile entstehen? Gibt es die Möglichkeit, dass gleiche Elterngeld zu erhalten wie ich jetzt bekomme? Anderen Falls wäre ich gezwungen wieder zu arbeiten, was derzeit eine große Belastung für unsere Familie darstellen würde, da ich gut 14 Stunden außer Haus wäre. Eine kurze Antwort wäre sehr nett! Viele Grüße!!

von thatsme0815 am 09.03.2014, 14:11



Antwort auf: Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

Hallo, wieso bekommen Sie ein BV wegen langem Weg? Das halte ich für fragwürdig. Für das EG zählt das Gehalt der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne die Monate, in denen man EG o MG bezogen hat. Das mit dem vollen EG klappt also nur, wenn Sie mind. 1 Jahr gearbeitet haben. Wenn Sie in der EZ schwanger werden, können Sie zum letzten Tag vor dem Mutterschutz die EZ beenden u MG bekommen .- nicht eher. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2014



Antwort auf: Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

So wie Du das schilderst müsstest Du dann jetzt sofort schwanger werden. Elternzeit abbrechen um ins BV zu gehen ist Betrug. Einzig zum Mutterschutz kann man die beenden. Zweite Möglichkeit : Du suchst Dir einen Job in Eurer Nähe und erwirtschaftest da ab dem ersten Geb. neues Elterngeld. Jeder Monat ohne Einkommen ab dem 1. Geb. von Kind 1 geht mit 0€ in die neue Berechnung. Das BV halte ich persönlich auch für nicht gerechtfertigt, Für ein BV muss die Arbeit die Schwangerschaft gefährden. Für die Entfernung kann der AG nichts.

von Sternenschnuppe am 09.03.2014, 14:30



Antwort auf: Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

Nur Monate mit reinemEg Bezugs werden durch die Monate davor ersetzt, also nur das erste Jahr. Würdest du nach 2 Jahren schwanger, reduziert sich das EG. Um das gleiche Eg zu bekommen, bist du schon zu "spät dran" bzw musst halt wieder 1 Jahr arbeiten. Und wieso bekommt man für die lange Anfahrt ein BV, ich fahre 1 Strecke 150km, das hat keinen Interessiert. BV habe ich wegen meiner Tätigkeit im Kh bekommen.

von sternenfee75 am 09.03.2014, 18:01



Antwort auf: Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

Ich finde es irgendwie nicht fair wie man direkt des möglichen Betruges verurteilt wird! Ich habe schon einen zünftigen Grund warum dieser lange Anfahrtsweg für mich während einer SS nicht tragbar wäre und der hängt mit einer vorausgegangenen Tumorbehandlung zusammen, die es mir in genannten Zustand unmöglich macht 14 Stunden sitzend zu verbringen aber danke für die ausführliche Aufklärung!

von thatsme0815 am 09.03.2014, 20:42



Antwort auf: Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

Wer verurteilt hier wen? Les mal bitte noch einmal genau, nur um mal die Vorredner mal in Schutz zu nehmen. Wenn man die Elternzeit frühzeitig abbricht, mit dem Wissen das man dann in ein BV fällt wegen Schwangerschaft, dann !!!! ist das Sozialbetrug. es gibt nur eine Option wo eine werdende Mutter eben die Elternzeit frühzeitig abbrechen darf, dann nämlich wenn der Mutterschutz für das neue Kind beginnt. Mein rat wäre aber auch, sich nicht darauf zu verlassen, das man ein BV bekommt. Weil die Ärzte da nämlich jetzt genauer kontrolliert werden. Viele Frauen mißbrauchen das nämlich wirklich, notfalls schieben einige halt sowas wie Mobbing oder Stress vor. Mit dem Ergebniss das Frauen, für die das BV wirklich gedacht ist, es immer schwerer haben. ich zB habe trotz schwerer körperlicher Arbeit und vorausgeganger Herz-Op, jahrelanger Schmerztherapie und Bluthochdruck vor der Schwangerschaft kein BV bekommen. Zudem, wie wilst Du das langfristig gewähren? Stell Dir vor Du hast 2 Kleinkinder und mußt nach der 2ten Elternzeit dann die Stecke jeden tag packen? Traust Du dir das zu? Ehrlich gemeinte Frage. Langfristig wäre es also evtl wirklich ein Opion, sich was näher zu suchen. Und evtl jetzt noch das 3te jahr dranzuhängen und dann vor Ort irgendwas auf Teilzeit zu machen. Wenn der AG zustimmt, dann darfst Du nämlich innerhalb der Elternzeit bei einem anderen AG beschäftigt sein, und dort dann bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Was Du im übrigen jetzt auch schon machen kannst, Da im zweiten Jahr der Auszahlung das Einkommen nicht angerechnet wird auf das Elterngeld.

Mitglied inaktiv - 09.03.2014, 21:57



Antwort auf: Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

Ein BV muss in der Arbeit begründet sein. Das ist es bei Dir nicht! Weder für Deinen Wohnort noch für Deine Erkrankung kann der Job was. Alternativ ziehst Du in die Nähe Deiner Arbeitsstelle, so kannst Du Deinem Job nachgehen. Wenn Du krank bist tut mir das leid, aber dann plant man kein Kind auf Kosten anderer ( AG und Staat ) Du wohnst zu weit weg, Du kannst aus gesundheitlichen Gründen nicht so weit fahren. Dann kündige und such Dir vor Ort was paasendes. Du kannst es nennen wie Du willst, Dein Anliegen hier ist sich finanziell zu bevorteilen, und das ist unfair, nicht wir.

von Sternenschnuppe am 10.03.2014, 08:18



Antwort auf: Kinderwunsch während 2-jähriger Elternzeit - Vorgehen?

Um "keine Nachteile" beim Elterngeld zu bekommen, müsste Kind 2 ca November 2014 zur Welt kommen oder du gehst wieder 12 Monate vor der Geburt arbeiten. Denn die Monate zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem Beginn des neuen Mutterschutz zählen. Sind das weniger als 12, werden die restlichen Monate aus der Zeit vor der ersten Geburt herangezogen. Alle Monate von August 2014 bis zum Mutterschutz, die du nicht arbeiten gehst (also "nur" in Elternzeit bist), zählen beim Elterngeld mit Null Euro. Du kannst übrigens auch während der Elternzeit bis zu 30 Std/Woche arbeiten. Und das auch bei einem anderen AG (wofür du aber die Genehmigung vom aktuellen AG benötigst). Einkommen erhöht das Elterngeld! (und bei der Konstellation - langer Arbeitsweg - macht es ja eh Sinn, sich einen neuen AG zu suchen). Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.03.2014, 09:11



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