Frage: Kinderwagengestell die 2te

Hallo! Danke erstmal für Ihre Antwort- Leider geht das ganze nun in die zweite Runde :-( [5.6., 10:51] Bebebi: Gerne senden wir Ihnen ein neues Gestell zu. Nichts desto trotz müssen wir darauf verweisen, dass dieser Fehler keinerlei ein Mangel ist. Der Fehler entsteht bei einer falschen Bedienung. Aus diesem Grund hat sich beim ersten Mal und auch jetzt die Gewährleistung nicht verändert. Laut Hersteller besteht dieses Problem aufgrund von Querbelastungen, wie auch immer diese im Einzelfall entstehen. Wir haben bereits beim ersten Austausch den Austausch aus Kulanz vorgenommen. Und dies tun wir auch dieses Mal. [5.6., 11:19] Michele Wolter: Ich erkläre zum wiederholten Male, dass ich das Gestell absolut nicht falsch bedient habe. Ich habe sogar Zeugen, die dies bestätigen können. Ich möchte, dass sie aufhören mir dies aus der Ferne zu unterstellen - wahrscheinlich um mir keine neue Garantie zu gewährleisten. Die Schweißnaht ist sehr dick und sieht schon nicht so aus, als ob sie viel aushalten würde. Andere Modelle haben an dieser Stelle gar keine Schweißnaht sondern ein Steck-/ Schraubsystem. Ich bestehe auf meine neu beginnende Garantie oder verlange mein Geld sofort zurück. Auf etwas anderes lasse ich mich nicht ein. Ich habe den Wagen nicht falsch bedient und bestehe somit auf mein Recht. Was kann ich tun um eine neue Garantie zu bekommen oder sofort mein Geld zurück zu bekommen? Meine Nerven liegen bereits blank. Ich danke Ihnen vielmals wenn Sie mir helfen !!!! Mit freundlichen Grüßen, Michele Wolter

von componere am 05.06.2019, 11:26



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Hallo, das Problem ist, dass der Verkäufer behauptet, dass gar kein Mangel vorliegt. Ob dies so ist oder nicht wird im Ergebnis nur ein gerichtlicher Gutachter nachweisen können. Gut, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben. Außergerichtlich werden Sie das nicht lösen können. Die Beweislast für den Mangel tragen hier Sie. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2019



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Das Problem ist die "Kulanz". der Hersteller erkennt nicht an, das sein Produkt einen Mangel aufweist - im Gegenteil erklärter sogar, dass der Schaden nur durch unsachgemäße Handhabung entstanden sein kann. Das hat er anscheinend auch schon beim ersten Austausch getan und das ist etwas anderes als ein Austausch auf Grund Anerkennung eines Mangels. "Leistet der Verkäufer/ Auftragnehmer lediglich aus „Kulanz“ oder „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ beginnt die Frist grundsätzlich nicht neu an zu laufen." Ach so: ob eine Schweißnaht dick oder dünn ist, sagt nichts über die Haltbarkeit aus. Da kommt es eher darauf an, wie regelmäßig diese ist. Eine dicke Naht sieht oft einfach nicht schön/elegant aus - schlecht ist sie deswegen aber nicht automatisch. Querbelastung kann auch im Kofferraum erfolgen - wenn der KiWa schräg/schief reingefriemelt werden muss zB oder gegen den innen vorspringenden Radkasten gedrückt wird. Ich glaube, im Zweifelsfall wird es schwer, da Recht zu bekommen.

von cube am 05.06.2019, 14:17



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

das problem ist, dass der hersteller die ursachen kennt die einen schaden verursachen. heißt er weiß, wenn das und das passiert, MUSS der bediener den und den fehler gemacht haben. das finden die durch tests raus und das gegenteil zu beweisen wird schwer. für versicherungen gibt es spezielle mitarbeiter z.b. die wissen genau, ob der schaden so zustande gekommen ist wie der versicherungsnehmer behauptet. und wenn der hersteller eine querbelastung angibt, dann hat er das geprüft im vorfeld schon und es wird schwer für dich zu beweisen, dass NIEMALS eine querbelastung stattgefunden hat. du beutzt den kiwa schon ordnungsgemäß aber lagerst ihn vielleicht nicht korrekt, eben, etcpp und das verursacht dann den entstandenen schaden.

von mellomania am 05.06.2019, 14:55



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Garantie hast du keinen Anspruch. Das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gesetzlich dagegen Gewährleistung. Hier sagt der Gesetzgeber, tritt der Fehler in den ersten 6 Monaten auf, muss der Hersteller beweisen das der Mangel durch den Kunden verursacht wurde. Danach muss der Kunde nachweisen das der Fehler nicht selbst verschuldet ist. Mein Rat wäre also statt auf eine freiwillige Leistung zu pochen sich auf die gesetzlichen zu beziehen.

von Felica am 05.06.2019, 17:49



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Wie lange läuft die Garantie denn lt. Plan? Ich habe im April einen Kinderwagen im Babyladen zur Reperatur abgegeben, weil eine Seite der Schiebestange immer ausbrach. Ich hatte ein Video davon gemacht, wie das aussieht. Das wäre aber gar nicht notwendig gewesen. Der Wagen wurde eingeschickt, weil die Mitarbeiterin sofort sah, dass der Fehler nicht in der hauseigenen Werkstatt repariert werden kann. Problemlos habe ich auch einen Ersatzwagen bekommen. Die Reperatur sollte ca.3-4 Wochen dauern (Ostern lag dazwischen). Mit einberechnet werden muss auch die Zeit zum Einschicken. Nach 2 Wochen war der Wagen wieder da. Die Schiebestange wurde komplett erneuert. Was ich u.a. gefragt wurde, als der Wagen eingeschickt wurde: - wieviel wiegt das Kind? - haben Sie Taschen o.ä. über/an der Schiebestange hängen? - was genau ist das Problem? - gibt es noch weitere Auffälligkeiten am Wagen, welche auch begutachtet werden sollen? - welche Wünsche habe ich? Eine Verlängerung der Garantie habe ich nicht bekommen. Ich habe aber danach auch nicht verlangt.

von Ani123 am 05.06.2019, 23:01



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Alao lagern tun wir ihn unten im Keller (wird runtergetragen und steht dann aufgebaut dort) - ein Auto haben wir gar nicht. Die Naht ist in der Tat sehr unregelmäßig. Ich denke sie versuchen die neue Gewährleistung zu umgehen. Da sie es ja zweimal nachbessern müssen und dann den Wagen zurück nehmen müssten. Wir gehen so pfleglich mit dem Wagen um und belasten ihn wirklich nur ordnungsgemäß. Ich müsste euch ein Foto zeigen können- es ist unten die Stange abgebrochen - die Querstange die das Gestell unten miteinander verbindet wo der "Korb" unten ist...alle anderen Wagen die ich so sehe, wurden dort gar nicht geschweißt- ich denke aus gutem Grund!!

von componere am 05.06.2019, 23:10



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Das letzte Kommentar habe ich jetzt erst gelesen. Der Wagen von mir wurde nicht begutachtet. Ich habe nur ein Foto gesendet (im Internet gekauft :-() Es wurden mir keinerlei Fragen gestellt und beim ersten Mal auch kein Ersatzwagen gestellt. Ich sollte ihn auch erst zu meinen Kosten zurückschicken. Ich verweigerte das, da ich immer wieder betonte es wäre nicht mein Verschulden- dann sollte ich das alte Gestell einfach auf den Müll werfen- und das soll ich diesmal auch machen (ohne dass diesmal gesagt wurde ich solle es zurücksenden)! Das sagt mir auch einiges...hört sich nach Billigware an :-( ach hätte ich doch einen im Laden gekauft. Jeder der diese Schweißnaht sieht sagt- ist ja kein Wunder dass der da kaputt geht- und dass muss ein normaler Wagen doch aushalten- du bist ja immer sehr vorsichtig.

von componere am 05.06.2019, 23:19



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Das erste Gestell hielt 11 Monate, das zweite 8 Monate. Ich dachte die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre?! Kann ich mich irgendwie darauf beziehen??

von componere am 05.06.2019, 23:22



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Und dennoch verlangst du vom Händler eine Garantie. Was du doch eigentlich willst, ist der Neubeginn der Gewährleistung. Das rechtlich was anderes. Dann nutze auch das Wort. Und da würde ich einen drauf setzen, dass der Händler das ja wohl als Gewährleistungsfall anerkannt hat, wenn er auf Prüfung des kaputten Gestells verzichtet hat. Meinst du nicht, du wirst auf Dauer mit einem guten, aber günstigen Modell bei Ebay Kleinanzeigen oder auf dem nächsten Flohmarkt glücklicher?

von drosera am 06.06.2019, 01:42



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

und hat dies auch bereits beim ersten Austausch aus Kulanz getan. "Nichts desto trotz müssen wir darauf verweisen, dass dieser Fehler keinerlei ein Mangel ist. Der Fehler entsteht bei einer falschen Bedienung." "Wir haben bereits beim ersten Austausch den Austausch aus Kulanz vorgenommen. Und dies tun wir auch dieses Mal." Kulanz heißt, der Hersteller/Händler erkennt eben keinen Mangel im Sinne von "Produkt war nicht einwandfrei" an. Das Anerkennen eines Mangels wäre aber Voraussetzung für neu beginnende Garantie oder auch "Geld zurück" nach 2-maliger Nachbesserung ohne Erfolg. Der Hersteller bessert hier ja nicht nach - er ersetzt freundlicherweise ein Teil kostenlos obwohl er es gar nicht müsste (seiner Ansicht nach). Ganz ehrlich: Das der Hersteller hier wissentlich einen Mangel nicht anerkennt, müsstest DU ihm nachweisen. Das wird schwierig. Denn du kannst nur sagen "habe alles ordnungsgemäß gemacht" - der Hersteller sagt "und wir haben getestet und wissen, dieser Defekt entsteht nur durch unsachgemäße Handhabung". Und das müsstest du widerlegen können. Sehr unwahrscheinlich meine ich. Ich würde also einfach des neue Kulanz-Angebot annehmen und gut is. So lange wirst du den Wagen ja nach fast 2 Jahren Nutzung eh nicht mehr brauchen, oder? Und noch was: Die Aussage "altes Gestell bitte entsorgen" ist kein Beweis dafür, dass der Hersteller ja sicher weiß, das er da Mist gebaut hat oder für schlechte Qualität. Das Teil ist deiner Aussage nach defekt - also eh nicht mehr zu gebrauchen. Für den Hersteller ist es einfach viel kostenintensiver, das ganze wieder zurück zu holen, ins System als Retoure usw einzupflegen, als es einfach zu entsorgen. Ist genau das Gleiche wie bei Zalando - ziemlich viele Retouren werden einfach weggeworfen. Die Prüfung, waschen, bügeln, neu verpacken etc kostet viel mehr, als einfach wegwerfen und ein neues Teil zu verkaufen.

von cube am 06.06.2019, 11:49



Antwort auf: Kinderwagengestell die 2te

Ich denke auch, dass der Wagen nach mehr als 1,5 Jahren seinen Dienst getan hat. Nimm es als Lehre und gehe bei solchen Anschaffungen lieber in ein Fachgeschäft, wo du die Dinge in Augenschein nehmen und anfassen kannst.

von KielSprotte am 06.06.2019, 14:17