Hallo,
es gibt einen Beschluss das kinderwagen im Hausflur stehen dürfen im Mietshaus. Gilt das auch, wenn in den unteren Etagen gewerbliche Flächen sind? Aus unseren Mietvertrag kann ich davon nichts erkennen. Unser vermieter hat uns lediglich um Verständnis gebeten, damit der Gewerbeeingang frei bleibt. Aber trotz der Kinderwägen können immer noch 3 Personen nebeneinander die Treppe hoch laufen, da der flur sehr breit ist.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 11:42
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kinderwagen
Hallo,
müssen die Kunden den ins Treppenhaus? Ist das öffentlich?
Trotzdem meine ich, Sie haben einen Anspruch. Wohin auch sonst mit dem Wagen?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2009
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kinderwagen
wenn der kinderwagen nicht im weg steht , ein fluchtweg vorhanden ist darf man den im Flur lassen , so viel ich weiß.
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 18:47
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kinderwagen
es ist ein privates Haus, aber in den unteren Etagen sind Praxen für Ärzte.
Ich müsste den wagen halt in die zweite Etage stellen
Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 15:12