Kinderwagen mehrerer Wohnparteien - AN ALLE!!!!!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderwagen mehrerer Wohnparteien - AN ALLE!!!!!

Hier mal wieder ein Beitrag zum ewig leidigen Thema - diesmal aber evtl. aus anderer Sicht. Wir haben uns im Oktober eine Wohnung gekauft, bei der wir darauf geachtet haben, daß ein Platz zum Kinderwagen abstellen vorhanden ist (Tochter ist 11 Monate alt). Dieser ist da, 6 Stufen runter unter dem Treppenvorsprung. Diesen Platz nutze ich auch IMMER, damit andere Mitbewohner nicht behindert werden. Der einzige winzig freie Platz im EG führt nämlich in Heizkeller, Kellerräume, Waschküche und an die Briefkästen, in den Kellern stehen auch die Mülleimer. Somit wäre alles ok, wenn nicht eine Mieterin einer anderen Wohnung mit ihrem Kinderwagen nun genau diesen Platz immer und ständig rund um die Uhr besetzen würde... so komme ich mit meinem Wagen nicht hoch, nicht runter, keiner kommt in die Kellerräume, an den Briefkasten oder kann ungehindert Wäsche zur Waschküche bringen. Ich hatte die Dame darauf angesprochen, sie weigert sich weiterhin, den Wagen an die dafür vorgesehene Stelle zu stellen. So muß ich mit meinem Kind auf dem Arm zuerst mit einem Fuß die Haustür aufhalten, den anderen Wagen raus aufs Trottoir stellen, runtergehen, unseren Wagen hochholen, Kind einpacken, auf die Straße fahren und den anderen Wagen wieder reinstellen. Wenn doch ein Platz dafür da ist und so wenig Platz vorhanden ist (knapp 1 Quadratmeter höchstens - es ist der direkte Durchgang zum Keller und der "Vorplatz" der Briefkästen) - so breit wie eine Tür und ca 1 Meter lang - ihr Wagen paßt grad so drauf, aber dann keine Maus mehr dran vorbei.... ist es denn dann nicht eine Zumutung für den Rest des Hauses und muß abgestellt werden? Eine ratlose und sauere Mami... Ciaoi Sandra

Mitglied inaktiv - 04.03.2003, 17:55



Antwort auf: Kinderwagen mehrerer Wohnparteien - AN ALLE!!!!!

Hallo, es besteht ein grds. Anspruch darauf, den Wagen im Treppenhaus zu parken, Frage ist nur, wo. Wenn es einen günstigeren Platz gibt und sie ihn nicht nutzt, würde ich mich an ihren Vermieter wenden, er ist dafür zuständig, dass sie die Hausordnung einhält. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2003



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