Hallo, ich bin vor 3 wochen umgezogen. Habe eine 9 monate alte Tochter und bin im fast 7 Monat schwanger. Nun habe ich meinen Kinderwagen hinter die Eingangstür gestellt, wo er wirklich niemanden stört. Außer einen Nachbar der hat ihn mir prompt ins Freie gestellt. Auf Anfrage, weshalb er das getan hat, bekam ich als Antwort, das störe ihn einfach, er würde nicht genug Platz haben, wenn er zum Wertstoffhof müsste, Brandschutzbestimmungen, etc..
Naja, als Kompromiß hatten wir dann vorgeschlagen, dass mein Mann ihn morgens (6.30) hoch holt und nach Arbeit (ca. 16.30) wieder runter in den Keller stellt, da es mir nicht möglich ist, den schweren kinderwagen eine Treppe hoch zutragen weder schwanger noch mit einem Kind, geschweige denn mit 2en. Dies´ lehnt der Nachbar allerdings kategorisch ab.
Die Hausverwaltung möchte sich nun nicht einmischen, da der Nachbar eine Versicherungsagentur (im Haus) betreibt, die unser Mietshaus versichert.
Darf er meinen Kinderwagen einfach ins Freie stellen und muss ich mich seinen Wünschen fügen?
Vielen Dank für die Antwort im voraus
Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 07:19
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur?
Hallo,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2010
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur?
ich will jetzt nichts falsches sagen, aber soviel ich weiß kann der wagen stehen wenn die rettungs- und fluchtwege frei sind.
kati
Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 12:32
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur?
Ja, da gibt es einige Gerichtsurteile die man auch online finden kann.
Einfach mal googeln.
Rettungswege müssen frei sein.
Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 12:47
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur?
Hallo,
wir sind selber Hausbesitzer. Ich habe in der Hauseigentümer Zeitschrift "Haus u. Grund" mal ein Gerichtsurteil gelesen, was besagt, dass ein Kinderwagen im Treppenhaus stehen darf, solange die Treppenauf- u. Abgänge nicht blockiert werden. Es wäre keiner Mutter zuzumuten, den Kinderwagen in die Wohnung zu tragen, selbst wenn man nur in der 1. Etage wohnt.
Da würde ich mir nicht so viele Gedanken machen.
Gruss Borghagen
Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 19:51