Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

Sehr geehrte Fr. Bader, ich wohne in einem 6- Familien Haus und es gibt hier ab und zu Unstimmigkeiten, wenn es darum geht, wo der Buggy meiner Tochter stehen "darf". In der von den Eigentümern (meine Meinung wurde nicht berücksichtigt, da ich noch keine Eigentümerin bin!), selber zusammengestellten Hausordnung steht, "er müsse unter die Treppe", aber diese Schlepperei ist jedesmal sehr umständlich und meine Tochter nutzt die Gelegenheit meist um "auszubüchsen, was ich wiederum gefährlich finde. Daher meine Frage: Muß ich mich tatsächlich an dieses willkürliche "Verbot" halten oder ist es zumutbar, bei ausreichend vorhandenem Stellplatz, den Buggy wie das Andere auch tun, vor die Briefkästen zu stellen?? Gibt es dazu Urteile? Vielen Dank für die Antwort mamilein

Mitglied inaktiv - 14.05.2003, 15:03



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

Hallo, unser Strang besteht aus sechs Parteien. Zwei davon (auch wir) sind Eigentümer, die anderen wohnen zur Miete. Auch ich darf jedesmal, erst meine Tochter, dann den Kinderwagen hochtragen und manchmal auch noch ein drittes Mal (je nach dem wie schwer der Einkauf ist) die drei Treppen erklimmen. Die Hausordnung gilt für Eigentümer genauso wie für Mieter, Extrawürste für Eigentümer gibt es nicht. Wir haben sogar versucht den Kinderwagen in den Mofakeller mit unterzubringen, aber das wurde uns von der Wohnungseigentümerverwaltung untersagt. Also bleibt mit nichts weiter übrig als mich täglich abzubuckeln. Ist Euer Vermieter ein Privatmensch oder eine Gesellschaft? Wir haben die Wohnung von einer Gesellschaft zum Kauf angeboten bekommen. Bei dieser Konstellation kann sich keiner selber die Hausordnung zurechtbiegen. Liebe Grüße Sonja

Mitglied inaktiv - 14.05.2003, 16:04



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

Gib mal in die suchmaschine Kinderwagen ein,da findest Du alle Antworten

Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 00:42



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

Hi Lola, wenn die Eingentümerversammlung das so beschliesst, dann gilt die Hausordnung. Warum glauben immer alle, dass eine Hausordnung oder sonstwelche schriftliche Vereinbarungen für sie selbst nicht bindend sind, wenn sie unbequem werden?

Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 10:18



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

Du willstimmer alles besser wissen.Aber dem ist nicht so.Du liegst falsch.Hab Dir mal war kopiert.So jetzt kannst Du Dich wieder ran machen und andere Urteile suchen.Das machst Du ja so gerne. Kinderwagen im Hausflur Das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur ist zulässig, soweit Mitbewohner in der Nutzung des Hausflures nicht übermäßig eingeschränkt werden. Der Vermieter muss demnach beweisen, dass das Wägelchen im Hausflur wirklich den Weg versperrt oder andere Mieter behindert. Gegenteiliges ist anzunehmen, wenn der Vermieter das Gefährt eine ganze Weile dort geduldet hat. Eine Entfernung kann der Vermieter erst verlangen, wenn der Mieter den Kinderwagen nicht mehr benötigt oder das in einem Miethaus geltende Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt wird.

Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 12:40



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

Hallo lola, warum so bissig? Der zitierte Text sagt sogut wie garnicht aus. Eine Hausordnung kann Bestandteil des Mietvertrages sein. Man sollte also zwei Dinge tun: -Im Mietvertrag nachgucken, ob auf eine Hausordnung verwiesen wird. -In dem Falle dann nachgucken, was in der Hausordnung steht. Wird im Mietvertrag, bzw in einer Hausordnung eine Eigentümergemeinsachaft auf dieses Thema bezug genommen, dann ist das wirksam, schliesslich unterschreibt man ja, dass man das akzeptiert hat. Ausnahmen kann es geben, wenn es keine alternative Abstellmöglichkeit gibt.

Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 13:30



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

Hi mamilein, sorry für die andere Diskussion. Ich bin selber auch Vermieter, wenn auch nur ein ganz "kleiner". Im Hause wird zum Abstellen des Kinderwagens ein Platz bereitgestellt. Das mag etwas unbequem sein, aber i.d.R. sind die Plätze unter der Treppe nur wenige Stufen unterhalb, als noch zumutbar. Anders sähe es aus, wenn kein Abstellplatz benannt wird, oder dieser quasi genaus unverhältnismässig zu erreichen wäre, wie die Wohnung selber. Die örtlichen Begebenheiten kenne ich nicht, aber normalerweise sind diese von dir genannten Plätze zwei Stiufen bis halbe Treppe tiefer gelegen. Als Vater kenn ich auch das Problem mit den Kleinen. Es ist aber lösbar, vor allem, weil man ja ständig damit konfrontiert wird, nicht nur im eigenen Hause. Wenn du sicher gehen willst, solltest du zum Mieterverein oder zum Anwalt. Jedenfalls kann man Einzelfallentscheidungen nicht einfach zu einer allgemeinen Aussage heranziehen. Prüfe am Besten mit hilfe des Mietervereines, ob der zugewiesene Abstellplatz tatsächlich unzumutbar ist, bevor du auf Konfrontation mit den Mitbewohnern gehst. Ansonsten kannst du dich auch an die Miteigentümergemeinschaft wenden und um Genehmigung bitten. Mit guten Argumenten sollte sich das Zusammenleben in einem Hause doch regeln lassen. Gruss

Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 15:33



Antwort auf: Kinderwagen im Hausflur ;auch an die Mamis

Viele Klauseln sind unwirksam,lese Dir mal ein paar Gerichtsurteile durch!

Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 18:37



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