Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

Hallo Frau Bader, ich war unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Zum Glück kein Personenschaden und die Kinder nicht mit im Auto. Trotzdem müssen laut Hersteller die Kindersitze getauscht werden. Nach viel Laufzeit, Telefonaten etc. (Polizei weigerte sich, die Kindersitze im Auto in das Unfallprotokoll aufzunehmen etc.) hat die gegnerische Versicherung sich nun bereit erklärt, den Zeitwert der Sitze zu zahlen. Der Zeitwert wird auf 50 % des Anschaffungspreis beziffert. Mir ist ein Urteil des AG Ansbach aus 2016 bekannt, dass bei Kindersitzen der Neuwert erstattet werden muss. Kann ich mich auf ein solches Urteil beziehen und Neuwert der Sitze fordern? Wenn ich hierfür nun einen Anwalt einschalte, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen? Ich möchte mich nicht besser stellen, aber für den Zeitwert von 265 Euro für zwei Kindersitze, kann ich keinen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

von portalaki am 19.10.2018, 13:02



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

Hallo, musste ich selber googeln. Neuwert. https://www.zwergperten-shop.de/blog/kostenerstattung-im-unfall-teil-1-wie-viel-steht-mir-von-der-gegnerischen-versicherung-zu Mit Musterbrief. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2018



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

die sitze waren nicht besetzt. bei uns wurde daher, laut adac, gar nix erstattet da keine schäden nachgewiesen werden können, wenn eben KEIN kind drinsitzt. da gibt es gar keine tests etc...eben laut adac. nur wenn ein kind drin war...was genau steht im urteil drin? bezüglich der besetzung der sitze?

von mellomania am 19.10.2018, 14:24



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

@mellomania: Die Besetzung der Sitze spielt keine Rolle bzw. steht nicht in Frage Beide Hersteller, sowie der Fachhändler haben bestätigt, dass nach einem Unfall ab 10 km/h die Sitze ausgetauscht werden müssen, auch wenn sie nicht besetzt waren. Die Notwendigkeit des Austauschs wird von der Versicherung auch gar nicht in Frage gestellt. Beim ADAC habe ich auch angefragt, bisher leider keine Antwort erhalten.

von portalaki am 19.10.2018, 14:35



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

Kenne ich so nicht. Meine Freundin (Tagesmutter) hatte einen unverschuldeten Unfall und bekam 3 Sitze komplett bezahlt.

von Itzy am 19.10.2018, 15:15



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

Das ist höchst umstritten unter Juristen und es gibt keine einheitliche Entscheidungslinie. Das AG Ansbach hat eine Auffassung vertreten. Der Fall unterscheidet sich aber bereits von Deinem erheblich dadurch, dass die Kindersitze beim AG Ansbach Fall mit Kinder zum Unfallzeitpunkt besetzt waren und sicher ein Schaden eingetreten ist. Es ist bereits sehr fraglich, ob unbesetzte Kindersitze - trotz der Herstellerempfehlung (welche manche Sachverständige für "Geldmacherei halten") - aufgrund des Unfalls tatsächlich einen Schaden erlitten haben. Es gibt dazu Gutachten, die zu dem Ergebnis kommen, dass meist Schaden eintritt. Es könnte also im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ein - sehr kostenintensives Gutachten (ca. ab 2.500,00 € aufwärts) eingeholt werden müssen, um zu belegen, dass ein entsprechender Schaden vorliegt. Unterliegst Du am Ende, dann zahlst Du die Gutachterkosten. Hier am Gericht wird - je nach Alter des Sitzes - einen erheblichen Abschlag angenommen. Wenn der Sitz sogar die Höchstbenutzungdauer (teilweise ist die nur 3 - 5 Jahre - hatte sogar mal einen Fall mit einer Höchstnutzdauer von 1,5 Jahren für die Babyschale) des Herstellers überschritten hatte, dann gibt es gar keinen Ersatz dafür - man hätte den Sitz ja gar nicht mehr nutzen sollen, sodass kein wirtschaftlicher Schaden vorliegt. Ich würde daher erstmal genau prüfen, wie alt die Sitze waren und ob ggf. die vom Hersteller vorgegebene Höchstnutzungszeit bereits abgelaufen war oder sich dem Ende zubewegt. Bei uns sieht es so aus, dass bei einer Höchstnutzungsdauer von 3 Jahren pro Jahr 33,3 Prozent Abschlag "Neu für Alt" vorgenommen. Bei Sitzen bis 5 Jahre pro Jahr 20 Prozent und bei Sitzen bis 8 Jahre (längr kenne ich persönlich keinen Sitz) 1/8 des Neuwertes pro Jahr als Abschlag angesetzt wird. Das ist auch fair, da man durch den Unfall nicht besser gestellt werden soll. Ein Abschlag "Neu - für - Alt" verbietet sich nach ständiger Rechtsprechung nur dann, wenn es keinen Markt für gebrauchte Kindersitze gäbe, sodass man keinen gleichwertigen Ersatz beziehen könnte. Dies ist aber nicht der Fall. Der andere Fall wäre, wenn es sich um ein absolut sicherheitsrelevantes Element handelt, dass laut Hersteller nicht gebraucht verwendet werden darf (z.B. Airbag fällt darunter). Das ist aber beim Kindersitz auch nicht der Fall. Mein Rat daher - Quittungen der Sitze raussuchen, Kaufdatum überprüfen und schauen, wie lange man das jeweilige Model nutzen darf. Sind die Dinger bereits älter, würde ich die 50 Prozent annehmen und es gut sein lassen. Sind die Sitze noch recht neu, die Versicherung unter Vorlage der Kaufbelege nochmal anschreiben und auf die kurze Nutzungsdauer hinweisen. Für einen Streitwert von nur 265 € lohnt sich das echt nicht, einen Prozess zu führen, zumal im Falle einer nicht unwahrscheinlichen Klageabweisung dagegen auch kein Rechtmittel möglich wäre. Den Anwalt müsstest Du erstmal selbst zahlen. Nur wenn Du vor Gericht gewinnen solltest, müsste die gegnerische Kfz - Versicherung die Kosten übernehmen. Zum Schluss noch ein kleiner Ausblick - wenn Du einen Prozess führen würdest und am Ende mit Urteil verlieren würdest, dann trägst Du Deine Anwaltkosten, die der Versicherung und die Gerichtskosten. Das wären in Deinem Fall 385,55 €.... Gutachterkosten kämem am Ende ggf. noch oben drauf. Ob es das Wert ist?

Mitglied inaktiv - 19.10.2018, 15:46



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

:-)

von mellomania am 19.10.2018, 16:10



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

Bekannte hat den Sitz gar nicht ersetzt bekommen, trotz Hinweis auf das Gerichtsurteil. Sachverständiger sagt, Sitz war leer und Aufprall zu gering. Trotz das Schaden am Auto erheblich ist, soll der Aufprall nicht so heftig gewesen sein. In dem Falle war es Glücklicherweise nur ein Zweitsitz.

von Felica am 19.10.2018, 17:00



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

..

von mellomania am 19.10.2018, 19:41



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

ich hatte das Theater vor 3 JAhren. So lange der andere Unfallbeteiligte zu 100% der Schuldige ist, kannst du dir getrost einen ANwalt nehmen, und die Versicherung muss den dann auch bezahlen. Bei den Sitzen muss der Neuwert erstattet werden, das habe ich meinem Anwalt damals aber auch erzählen müssen. Ich hab ihm dann noch ein paar Websiten gemailt wo das genau stand und gefragt ob er oder die Versicherung dafür gerade stehen möchte wenn die Sitze doch einen Haarriss haben und bei der nächsten Vollbremsung doch was passiert. Das war der VErsicherng dann doch zu heikel und sie haben gezahlt.

von Julisa am 19.10.2018, 21:19



Antwort auf: Kindersitz Erstattung Zeitwert rechtens?

Hallo Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Einschätzung. Sie hat mich ermutigt, noch einmal Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen. Verweis auf das Urteil, "Androhen" Einschaltung Rechtsanwalt und Fristsetzung hat dazu geführt, dass mir heute die Erstattung des Anschaffungspreis schriftlich zugesagt wurde. Danke für Ihre tolle Arbeit in diesem Forum.

von portalaki am 14.11.2018, 17:32



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