Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist 2,5 Jahre und war im Oktober 3 Tage krank. Ich habe mich von dem Kinderarzt mit krankschreiben lassen. Mein Arbeitgeber zahlt also kein Gehalt für diese 3 Tage. Ich bin gesetzlich versichert und mein Mann Privat. Mein Sohn ist über meinen Mann versichert. Nun möchte weder meine Krankenkasse noch die Privatversicherung meines Mannes für den Gehaltsausfall aufkommen. Vom Gesetzgeber her steht es mir doch aber zu oder nicht? Wenn ich die vollen 10Tage in Anspruch nehmen würde, würde mir ja sonst ein halbes Monatsgehlt fehlen....
Gruss
Jessica Föllmer
Mitglied inaktiv - 05.11.2009, 12:26
Antwort auf:
Kinderpflegekrankengeld
Hallo,
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2009
Antwort auf:
Kinderpflegekrankengeld
Hallo Jessica,
da muß man 2 Dinge unterscheiden:
1.) daß man Anspruch auf (unbezahlte) Freistellung hat, wenn ein familienmitgliederkrankt ist und
2.) die Bezahlung dieser Zeit.
Zu 2.)
Wenn Kind UND der betreunede Elternteil BEIDE gesetzlich versichert sind, dann übernimmt die gesetzliche den Lohnausfall zu einem Großteil.
Nicht jedoch, wenn einer von beiden privat versichert ist.
Das berührt jedoch nicht Punkt Nr. 1, den Anspruch auf Freistellung, den Dein Mann ebenfalls hat (unbezahlt)!
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504500
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 05.11.2009, 14:05