Frage: Kinderpflegegeld

Hallo, meine Kollegin muss diese Woche zu Hause bleiben, weil ihr kleiner Sohn ziemlich kran ist. Soweit ich weiß, hat sie gesetzlich Anspruch auf bis zu 10 Tagen Freistellung pro Kind. Nun die Frage, ist das eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber oder muss der den Lohn weiter bezahlen? Vereinbart ist darüber nichts im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag gibt es auch keinen. Ich weiß nur, dass wenn der Arbeitgeber nicht einspringt, die Krankenkasse Kinderpflegegeld bezahlt nach dem Sozialgesetzbuch (Mutter und Sohn sind beide gesetzlich versichert). Ich weiß aber eben nicht, wie es ist, wenn darüber keine arbeitsvertragliche Vereinbarung besteht. Für eine baldige Antwort danke ich.

Mitglied inaktiv - 02.12.2003, 10:22



Antwort auf: Kinderpflegegeld

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2003



Antwort auf: Kinderpflegegeld

Hallo... die soll doch mal bei Ihrer KK anrufen, weil Sie bekommt ja einen KRankemeldung für diese Zeit.. soweit ich weiß... LG bärlesmama

Mitglied inaktiv - 02.12.2003, 13:55



Antwort auf: Kinderpflegegeld

o.t.

Mitglied inaktiv - 02.12.2003, 14:35