Frage: Kinderpflege-Verletztengeld

Hallo Frau Bader, in Unfallfällen in Schule oder Kita ist auch bei Privatversicherten die BG zuständig. Hier gibt es einen gesonderten Anspruch nach SGB VII auf Kinderpflege-Verletztengeld und entsprechende Freistellung gegen den AG. Der Anspruch ist nicht vom Versicherungsstatus der Eltern oder des Kindes abhängig. Liebe Grüße

von Lina_100 am 04.05.2017, 20:03



Antwort auf: Kinderpflege-Verletztengeld

Prima! Nicht mein Thema und deshalb danke.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2017



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