Hallo Frau Bader, in Unfallfällen in Schule oder Kita ist auch bei Privatversicherten die BG zuständig. Hier gibt es einen gesonderten Anspruch nach SGB VII auf Kinderpflege-Verletztengeld und entsprechende Freistellung gegen den AG. Der Anspruch ist nicht vom Versicherungsstatus der Eltern oder des Kindes abhängig. Liebe Grüße
von Lina_100 am 04.05.2017, 20:03