Hallo,
ich hoffe, Sie können mir meine Frage beantworten.
Mein Mann ist bei der AOK pflichtversichert, ich bin als Beamtin beihilfeberechtigt sowie privat krankenversichert. Meine Kinder sind über mich krankenversichert. Da ich ja nur drei Tage im Jahr bei meinem kranken Kind zu Hause bleiben darf, ist letzte Woche mein Mann bei unserem kranken Sohn zwei Tage zu Hause geblieben. Nun wollte er bei der AOK Kinderpflege-Krankengeld beantragen. Dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung, dass die Kinder ja privat versichert sind. Meinen Beihilfe-Sachbearbeiter konnte ich natürlich nicht mehr erreichen. Wissen Sie, ob die AOK mit der Behauptung Recht hat?
Liebe Grüße und vielen Dank
Ute
Mitglied inaktiv - 12.11.2008, 16:38
Antwort auf:
Kinderpflege-Krankengeld
Hallo,
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2008
Antwort auf:
Kinderpflege-Krankengeld
Hallo !
Das Geld muß bei der Krankenkasse beantragt werden ,bei der die Kinder versichert sind .
Soweit ich aber weiß übernehmen das aber zumindest einige private Kassen nicht !
lg safrarja
Mitglied inaktiv - 12.11.2008, 16:56