Guten morgen
Ich hab mal wieder stress mit meiner Nachbarin wegen der Kinder!
Meine Zwillinge (2,5j)sind sehr aktiv und nicht ko zu kriegen!
Leider stehen sie morgens um 5uhr schon auf! Da Versuch ich schon immer sie mit lego Duplo und ähnliches zu beschäftigen was aber nicht immer gelingt!
Am liebsten möchten sie schon toben!
Manchmal gelingt es mir auch sie bis um 6uhr bei mir im Bett zu beschäftigen aber nicht oft!
Heute morgen stand meine Nachbarin um 5.20uhr unten und hat Sturm geklingelt!
Aber von ihrer Seite aus ist auch immer viel lärm, vor allem abends um 22.30uhr!
Auch tagsüber hat ihre Tochter die Musik so laut das ich hier oben deutlich den Text verstehe!
Dazu hab ich nun bis jetzt nix gesagt sondern es geduldet!
Wir wohnen im Eigentum und können so einfach nicht umziehen!(was ich gerne würde)
Kann sie uns jetzt irgendwas anhaben!
von
Lukiluc
am 29.11.2013, 07:28
Antwort auf:
Kinderlärm
Hallo,
Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten.
Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00).
Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf.
Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2013
Antwort auf:
Kinderlärm
Nein.
Kinderlärm ist hinzunehmen. Du solltest versuchen zu den Zeiten die Kinder möglichst ruhig zu beschäftigen, aber mehr kannst Du eben nicht machen - zumindest in dem Alter nicht.
Ganz ehrklich - ich würde die Klingel ausstellen zu den Zeiten - ich weiß dass es mit Nachbarn schwierig sein kann, habe das selber gerade erst hinter mir, aber machen kann sie letztlich nichts!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 29.11.2013, 08:44
Antwort auf:
Kinderlärm
Das mach ich schon so gut es geht! Aber sie stacheln sich immer wieder hoch!
von
Lukiluc
am 29.11.2013, 09:22