Frage: Kinderlärm

Liebe Frau Bader, unsere Söhne sind zwei Jahre und ein halbes Jahr. Vorgestern haben wir von der Wohnungsgenossenschaft einen Brief bekommen, indem es heißt, unsere Kinder würden "herumtoben" und dadurch käme es zu einer "massiven Lärmbelästigung" der anderen Mieter. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich unserem Großen das Spielen zu normalen Zeiten (zwischen 7 und 13 Uhr und zwischen 15 und 19 Uhr, denn dann ist er auf) wirklich verbieten muss, oder ob die anderen Mieter damit leben müssen. Schließlich halten wir uns an die Mittags- und Nachtruhe. Es wäre nett, wenn Sie uns darüber Auskunft geben könnten. Vielen Dank Mischa

Mitglied inaktiv - 06.05.2001, 14:20



Antwort auf: Kinderlärm

Lieber Mischa, grds. kann man Kinderlärm kaum bis gar nicht verbieten. KInder sind eben Kinder. Auf der anderen Seite sollte man im Rahmen der allgemeinen Rücksichtnahme als Eltern schon darauf achten, dass unnötiger Lärm vermieden wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2001



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