Frage: Kinderlärm in Mietwohnungen

Guten Morgen, vielleicht ist das nicht das richtige Forum aber vielleicht haben Sie trotzdem einen Rat. Wir sind eine 6 Köpfige Familie vier Kinder im alter zwischen 14 Monaten und 6 Jahren. Wir wohnen in einer Mietwohnung im 3.Stock. Die Familie die unter uns wohnt macht uns seit gut einem Jahr das Leben hier zur Hölle.es wird sich in einer Tour beschwert das meine Kinder zu laut trampel und schreien oder sonst was. Ich achte schon sehr darauf das die Ruhezeiten eingehalten werden. Meine Großen komme gegen 14:30 Uhr aus der KiTa und ab 20 Uhr sind alle Kinder im bett heißt also es ist Ruhe. Jetzt kam von der Wohnungsbaugesellschaft ein Brief wir seien in der Mittagszeit zu laut. Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt. Jetzt werden wir aber auch noch beschimpft. Ich wurde neulich von der Tochter als "alte Behinderte" und Die Alte gehört in die Klapse" beschimpft. Heute wurde dann der Vater der Familie handgreiflich gegen meinen Mann. und er beschimpfte ihn auch noch als schei* Typ. gibt es irgendwas was wir machen können? Vielen dank

Mitglied inaktiv - 06.06.2009, 09:11



Antwort auf: Kinderlärm in Mietwohnungen

Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Wenn Sie beleidigt u gemobbt werden: stellen Sie Strafantrag - man muss sich nicht dumm kommen lassen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2009



Antwort auf: Kinderlärm in Mietwohnungen

Hallo! Was Du im genauen gegen diese Menschen untenehmen kannst weiß ich leider nicht. Aber ich kann Dir sagen, daß "Kinderlärm" von spielenden Kindern von gesetzeswegen her nicht als Lärmbelästigung gelten- auch nicht in den Ruhezeiten. Die Handgreifflichkeit gegenüber Deinem Mann solltet Ihr meines Erachtens nach auf jeden Fall zur Anzeige bringen (Körperverletzung) um klare Grenzen zu setzen! Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 06.06.2009, 12:36



Antwort auf: Kinderlärm in Mietwohnungen

such du das gespräch bei deinem vermieter wegen deinen Kinder, und such auf jeden Fall anwalt auf wegen körperverletztung und beleidigung.

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 09:15



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