Hallo, meine fast 2jahre alte tochter besucht seitdem sie ein jahr alt ist die kinderkrippe von 7.30-13uhr. ich war währendessen in der fachoberschule. die kosten hat das stadtjugendamt übernommen. nun sind wir aber umgezogen, in eine mietfreie einliegerwohnung bei meinem vater, nur leider im landkreis. nun soll meine tochter noch einen monat i.d. krippe "geduldet" werden, dann muss ich etwas anderes für sie finden oder wieder in die stadt ziehen, was ich mir aber nicht leisten kann. ich müsste die schule abbrechen und alg II beantragen, um mir eine wohnung finanzieren zu können. ich möchte die kleine unbedingt in der krippe lassen, für nächstes jahr haben wir sogar schon einen ganztagesplatz zugesprochen bekommen. ist es in der regel so, dass nachgeprüft wird, ob man wirklich dort wohnt, wo man sich angemeldet hat? denn wenn nicht würde ich mich bei einer freundin in der stadt anmelden... was würde passieren, wenn das auffliegt? womit habe ich zu rechnen? vielen dank und liebe grüße!
Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 11:29