Frage: Kinderkrankheit Freistellung

Hallo Frau Bader, ich habe bei Ihren Antworten nachgelsen wie das Sozialgesetztbuch §45 geregelt ist. Nun meine Frage: Ich arbeite 4 halbe Tage die Woche. Gestern war ich nicht bei der Arbeit, da meine 17 Mon. alte Tochter nachts über 39° Fieber hatte. Heute hatte ich dann eine Mail im Postfach, dass ich doch bitte 1 Tag Urlaub nachreichen soll... Das muss ich nicht akzeptieren oder? Was muss ich tun? eine Bescheinigung des Kinderarztes nachreichen? Danke udn Gruß

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 08:10



Antwort auf: Kinderkrankheit Freistellung

Hallo, Problem: das gilt nur für gesetzlich versicherte. Sie sind doch privat versichert? Dann müssen Sie mal schauen, was im Vertrag gerereglt ist! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2006



Antwort auf: Kinderkrankheit Freistellung

Ach so, ich bin beihilfeversichert (+ zusatzversicherung) über meinen Mann - weil ja irgendwie die Krankenkasse das übernimmt... macht das dann einen Unterschied?

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 08:15



Antwort auf: Kinderkrankheit Freistellung

du kannst zwar bis zu 10 tage im jahr wegen krankheit des kindes (gesetzlich versichert) zu hause bleiben, aber du musst deinem chef auch sagen, warum du nicht kommst. ausserdem braucht du ein attest des kinderarztes. dieses musst du dann an die kk schicken. man kann nicht einfach so und ohne dieses attest zu hause bleiben. im grunde hat dein chef schon recht, wenn er jetzt einen tag urlaub von dir verlangt. wenn du nämlich wegen dem kind zu hause bleibst, bekommt du kein gehalt, sondern krankengeld von der kk. (etwa 85 % glaube ich) lg two_kids

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 08:21



Antwort auf: Kinderkrankheit Freistellung

Danke, ja ich habe ja angerufen und gesagt, dass ich wegen der Kleinen nicht kommen kann.. Attest habe ich schon bei Kinderarzt "bestellt" reiche ich ja nach.

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 09:46



Antwort auf: Kinderkrankheit Freistellung

Meinen Sie im Arbeitsvertrag? Da steht nichts drin...

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 11:12



Antwort auf: Kinderkrankheit Freistellung

in dem vertrag für die krankenversicherung. ihr habt doch ne private, oder? lg two_kids

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 11:26



Antwort auf: Kinderkrankheit Freistellung

Ja, aber die deckt ja nur die 20 % ab, die die Beihilfe nicht abdeckt... deswegen bin ich mir ja so unsicher... Was also wenn die private nicht zahlt, muss ich dann Urlaub nehmen oder kriege ich unbezahlten Urlaub?

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 12:52



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