Frage: Kinderkrankentage

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Kinderkrankentagen. Meine Tochter war in der vergangenen Woche krank. Ich habe eine ärztl. Bescheinigung zum Bezug von Kinderkrankengeld bekommen und diese auch (Vorderseite) meinem Arbeitgeber in Kopie geschickt. Jetzt hat es sich ergeben, dass ich bereits am Donnerstag wieder arbeiten gehen konnte, denn mein Vater hat in dieser Zeit das kranke Kind betreut. Mein Arbeitgeber bzw. die entsprechende Sachbearbeiterin besteht jetzt darauf, dass ich für Freitag Krankengeld beantrage, denn so sei es in der Bescheinigung angeben - Montag bis Freitag. Dass ich Freitag arbeiten war wäre mein Fehler gewesen, dieser Tag würde mir nicht bezahlt.Ich gehe davon aus, dass die Sachbearbeiterin im Unrecht ist? Sehe ich es richtig, dass die Bescheinigung ohnehin nur Anspruchsgrundlage für den Bezug von Krankengeld ist und ich diese dem Arbeitgeber theoretisch nicht einmal vorlegen muß? Bei früheren Arbeitgebern mußte ich dies nie tun, dieser AG besteht darauf. Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen vorab bereits dafür. VG, fenja2003

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 12:51



Antwort auf: Kinderkrankentage

Hallo, das Kiderkrankengeld erhält man ja nur, wenn niemand anderes das Kind betreuen kann - diese Voraussetzung lag am Freitag nicht vor. Also bekommen Sie an diesem Tag normalen Lohn Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2010



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